Igel-Schlächter kommt mit Geldstrafe davon

23-Jähriger metzelte in Niederpleis eine ganze Tierfamilie mit seinem Samuraischwert nieder - Anklage wegen besonders grausamer Tierquälerei - Geständnis vor dem Richter

Sankt Augustin. Ein schreckliches Bild bot sich Spaziergängern am 1. August 2001 auf einer Wiese in Sankt Augustin-Niederpleis: Eine ganze Igelfamilie lag dort tot, sie war regelrecht abgeschlachtet worden ( der GA berichtete). Vier Tiere waren aufgeschlitzt, ihre Innereien quollen heraus, ein fünfter Igel war in der Mitte durchschlagen worden. Nun stand der junge Mann, der das Massaker angerichtet hatte, vor dem Siegburger Amtsgericht.

Besonders grausame Tierquälerei warf die Staatsanwaltschaft ihm vor, weil er die Igel nicht nur völlig grundlos getötet, sondern ihnen überdies aus reiner Lust am Quälen besonders üble Schmerzen zugefügt habe. Der 23-Jährige war damals schnell als Täter ermittelt worden, weil er sich bei Bekannten damit gebrüstet hatte, den Igeln mit seinem Samuraischwert den Garaus gemacht zu haben. Und tatsächlich wurde das Schwert bei einer Hausdurchsuchung bei ihm gefunden.

Wie die Ermittlungen ergaben, war der 23-Jährige schon kurz vor dieser Tat unangenehm aufgefallen, als er bei einer Feier von jungen Leuten auf einer Wiese randaliert hatte. Die Polizei hatte ihm einen Platzverweis erteilt, und er hatte laut Anklage seine Wut darüber an der Igelfamilie ausgelassen. In der Gegend, in der er wohnt, ist er für seine Aggressivität bekannt, und auch bei der Justiz ist der Ehemann und Vater eines Kindes, der laut Anklage aus schwierigen Familienverhältnissen stammt, die Schule ohne Abschluss verließ und arbeitslos ist, kein unbeschriebenes Blatt: Er landete schon mehrfach vor Gericht und wegen Körperverletzung im Jugendarrest.

Vor dem Strafrichter aber war er jetzt kaum wiederzuerkennen. Kleinlaut saß er auf der Anklagebank und gab zu, was er bisher geleugnet hatte: Ja, er habe die Igel getötet, es sei einfach mit ihm durchgegangen, weil er sich so oft über Igel in seinem Garten geärgert habe. Aber jetzt tue es ihm leid. Und sein Schwert wolle er auch gar nicht zurück haben.

Als dann auch noch der Igel-Sachverständige überraschend kundtat, es sei nicht sicher, dass die Tiere durch die Behandlung mit dem Schwert besonders gelitten hätten, konnte der Angeklagte aufatmen: Er wurde wegen "normaler" und nicht wegen besonders grausamer Tierquälerei verurteilt, kam mit 400 Euro Geldstrafe davon - und nahm das Urteil schleunigst an.

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