Europaschule in Bornheim Integrationshelfer unterstützen Kinder mit Handicap im Schulalltag

BORNHEIM-MERTEN · Ziel ist es, behinderten Kindern den Schulbesuch auch an einer Regelschule zu ermöglichen und zu erleichtern. Den Antrag auf Begleitung müssen die Eltern beim Sozialamt des Rhein-Sieg-Kreises stellen.

 Geschafft: Claudia Müller aus Merten hat den Bescheid bekommen, dass ihr Sohn Tom auch im Schuljahr 2012/13 an der Europaschule Bornheim von einem Integrationshelfer unterstützt wird.

Geschafft: Claudia Müller aus Merten hat den Bescheid bekommen, dass ihr Sohn Tom auch im Schuljahr 2012/13 an der Europaschule Bornheim von einem Integrationshelfer unterstützt wird.

Foto: Johanna Heinz

Claudia Müller ist glücklich. Endlich hält sie den Bescheid in den Händen und weiß: Auch im nächsten Schuljahr wird ein Integrationshelfer ihren zwölfjährigen Sohn Tom in die Schule begleiten. Tom, der unter einer Entwicklungsverzögerung leidet, wird nach den Sommerferien die sechste Klasse der Europaschule in Bornheim besuchen.

Er ist einer von fünf Schülern in seiner Klasse, die einen speziellen Förderbedarf haben. Was andere Schüler selbstständig können - lesen, lernen, Hausaufgaben notieren - fällt dem Zwölfjährigen schwer. Deswegen ist er auf zusätzliche Unterstützung angewiesen, sagt seine Mutter. Bis diese bewilligt wurde, musste die Mertenerin einigen bürokratischen Aufwand und viel Geduld aufbringen.

Ziel der Schulbegleitung ist es, behinderten Kindern den Schulbesuch, auch einer Regelschule, zu ermöglichen und zu erleichtern. Dabei wird zwischen einfachen und fachlichen Integrationshelfern unterschieden. Geht es vor allem darum, dem Schüler Hilfestellung zu geben, etwa beim Herrichten seines Arbeitsplatzes oder beim Besuch der Toilette, reicht eine einfache Schulbegleitung aus. Oft kommen hier Bundesfreiwilligendienstler zum Einsatz. Geht es aber um eine zusätzliche pädagogische Betreuung, wie bei Tom, wird von den Integrationshelfern eine Ausbildung als Pädagogin, Erzieherin oder Vergleichbares verlangt.

Den Antrag auf Schulbegleitung muss Claudia Müller beim Sozialamt des Rhein-Sieg-Kreises stellen. Zusätzlich muss die Schule bescheinigen, ob und für welchen Zeitraum ein Schulbegleiter benötigt wird. Die Bewilligung einer fachlichen Schulbegleitung bedarf zusätzlicher Dokumentation und ausführlicher Entwicklungsberichte.

Kurz vor den Sommerferien verlangte das Sozialamt außerdem noch eine Einverständniserklärung der Eltern, die Daten auch an das Schulamt weiterzuleiten. "Das ist schon sehr belastend", sagt Müller. Vor allem, weil die Schulbegleitung für Tom immer nur für ein Halbjahr bewilligt wird. "Von anderen Fällen, für die das Jugendamt der Stadt zuständig ist, weiß ich, dass es dort viel unproblematischer läuft."

Wer für die Bewilligung der Schulbegleitung zuständig sei, regle das Sozialgesetzbuch, erklärt Rita Lorenz, Pressersprecherin des Rhein-Sieg-Kreises. Für seelische Behinderungen ist nach Paragraf 35a SGB VIII das Jugendamt zuständig, für körperliche und geistige Behinderungen nach den Paragrafen 53 und 54 des SGB XII das Sozialamt. Ein Integrationshelfer werde nur finanziert, wenn er tatsächlich notwendig sei. "Für jeden Fall muss eine individuelle Prüfung vorgenommen werden."

Auch weil die UN-Behindertenrechtskonvention nach der Ratifizierung durch die EU 2010 in Deutschland konsequenter umgesetzt wird, steigt der Bedarf an Integrationshelfern. "Wesentlich mehr Eltern nehmen die Möglichkeit wahr, ihr Kind auf eine Regelschule zu schicken", sagt Andrea Hillebrand vom Diakonischen Werk Bonn und Region. Waren im vergangenen Schuljahr 28 Schulbegleiter für den Träger tätig, wurde für 2012/13 schon Bedarf an 38 Integrationshelfern bei der Bonner Diakonie angemeldet.

Vielleicht sei ein Grund für die zögerliche Bewilligung durch die Behörde auch die Befürchtung, es könnten nicht genügend fachliche Integrationshelfer zur Verfügung stehen. "Aber auch weil mit den Eltern, den Trägern, den Kommunen und dem Land viele unterschiedliche Akteure beteiligt sind, sind die Prozeduren etwas aufwendig." Im Regelfall werde die Schulbegleitung für ein Schuljahr bewilligt, sagt Kreissprecherin Lorenz. Nur in Grenzfällen müsse häufiger überprüft werden, ob sie tatsächlich notwendig sei.

Um einen solchen Grenzfall handelt es sich offenbar bei Tom. Seine Mutter kann das nicht verstehen. Für sie ist offensichtlich, dass ihr Sohn die zusätzliche Hilfe braucht und dass sie Früchte trägt.

Integrationshelfer

Schulbegleiter sollen behinderten Kindern und Jugendlichen den Besuch einer Schule ermöglichen. Häufig werden junge Menschen aus dem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) oder dem Bundesfreiwilligendienst (BFD) eingesetzt. Fachliche Integrationshelfer müssen eine geeignete Ausbildung, etwa als Sozialpädagogen oder Erzieher, vorweisen. Angeboten wird die Schulbegleitung von Verbänden wie Diakonie, Lebenshilfe, Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), Caritas und Karren e.V. Sie verhandeln auch mit dem Kostenträgern darüber, wie viel Geld für einen Integrationshelfer zur Verfügung gestellt wird.

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