Drogenhandel in Rheinbach JVA-Beamter muss selbst in Haft

RHEINBACH/BONN · Im Prozess um Drogenhandel im Rheinbacher Gefängnis verhängt das Gericht hohe Strafen. Jahrelang hat ein 53-Jähriger aus Rheinbach auf Gefängnisinsassen aufgepasst - jetzt muss der Justizvollzugsbeamte selbst in den Knast.

 Beim Prozessauftakt: Insgesamt zehn Männer waren vor dem Landgericht angeklagt.

Beim Prozessauftakt: Insgesamt zehn Männer waren vor dem Landgericht angeklagt.

Foto: Lannert

Vom Bonner Landgericht wurde der Angeklagte gestern nach 15 Verhandlungstagen wegen bandenmäßigen Drogenhandels und Bestechlichkeit zu einer sechsjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Insgesamt hatten zehn Männer auf der Anklagebank gesessen.

Zwischen 2008 und 2009 hatte der Beamte Drogen und verbotenen Gegenständen in die Justizvollzugsanstalt (JVA) Rheinbach eingeschleust. Angefangen hatte es mit kleinen Gefälligkeiten gegenüber einem befreundeten Gefangenen. Diese Freundschaftsdienste hatte der 39 Jahre alte Häftling, der eine fünfjährige Freiheitsstrafe erhielt und zudem in eine Entzugsklinik muss, laut Urteil "eiskalt ausgenutzt", um das Einschleusen von Haschisch und Heroin zu fordern.

Den Drogenhandel hinter Gittern organisiert hatten ein 33-jähriger und ein 35-jähriger Insasse. Die Bandenköpfe wurden zu sieben beziehungsweise sechs Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Der Verkauf der Drogen hinter den Gefängnismauern soll mehr als 100 000 Euro eingebracht haben.

Dass der Vollzugsbeamte pro Einschleusen 150 Euro erhalten hatte, bezeichnete der Kammervorsitzende Klaus Reinhoff als "Wahnsinn": "Das hat sich für Sie und Ihre Familie überhaupt nicht gelohnt." Als Betriebsleiter der Produktionsstätte einer großen Elektroartikelfirma auf dem Gefängnisgelände war der Beamte für bis zu 45 Gefangene zuständig. Der 53-Jährige hatte selbst angegeben, "die Seite gewechselt" zu haben, als er für das Einschmuggeln eines Handys 150 Euro annahm.

Das Gericht warf ihm vor, dass er "das Tor der JVA sperrangelweit aufgemacht" habe. Es sei "unfassbar", dass die Drahtzieher aus dem Knast heraus telefonisch und per E-Mail Lieferanten kontaktiert und Überweisungen aus dem Ausland angeordnet haben. Dies sei nur möglich gewesen, da sich der Beamte "an den Machenschaften beteiligt" habe.

"Ein Zeichen setzen" wollte die Kammer mit der Verhängung einer zweijährigen Bewährungsstrafe für einen 44-jährigen Kronzeugen. Der damalige Insasse hatte die Ermittler auf die Spur der Bande gebracht. "Die Leute sollen sich trauen, sich zu offenbaren", so Reinhoff.

Nach monatelangen telefonischen Überwachungen - es wurden mehrere tausend Telefonate auf Datenträgern abgespeichert - hatten die Fahnder zugeschlagen. Nach der Festnahme des Beamten hatte die Bande laut Urteil noch versucht, einen 37 Jahre alten Vollzugsbediensteten als Nachfolger zu rekrutieren. Dieser wurde nun zu einer neunmonatigen Bewährungsstrafe wegen Vorteilsnahme und Bestechlichkeit verurteilt.

Er hatte zunächst 1000 Euro einfach behalten, die ihm überwiesen worden waren. Dann hatte er zugesagt, einen Trainingsanzug und weitere Gegenstände einzuschleusen - dabei flog er jedoch auf. Die restlichen vier Angeklagten erhielten Strafen zwischen 19 Monaten auf Bewährung sowie drei Jahren.

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