Koblenzer Landgericht spricht Vater vom Missbrauchsvorwurf frei

33-Jähriger bestreitet Vorwürfe - Acht Kinder bei Pflegefamilien untergebracht

Koblenz. Das Landgericht Koblenz hat einen 33-Jährigen vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern freigesprochen. Der Vater von acht Kindern im Alter von wenigen Monaten bis zehn Jahren war angeklagt, seinen heute zehnjährigen Sohn in den Jahren von 2002 bis 2007 drei Mal sexuell missbraucht zu haben.

Laut Anklage sollten sich die Übergriffe in einer Höhle bei Burgbrohl und in einem Ort im Kreis Altenkirchen, wo die Familie bis heute wohnt, ereignet haben. Doch die Aussage des Zehnjährigen wertete das Gericht als widersprüchlich. Und auch im aussagepsychologischen Gutachten hieß es, dass die Angaben des Kindes zwar für einen gewissen Erfahrungshintergrund sprächen, in Teilen jedoch nicht nachvollziehbar seien.

Zwar gab sich Staatsanwältin Ute Adam-Backes überzeugt, dass es sich bei den Schilderungen des Jungen nicht um reine Erfindung handeln könne. Ob aber der Angeklagte die Taten begangen habe oder die Erkenntnisse des Jungen auf andere Quellen zurückzuführen seien, sei nicht aufzuklären.

Auch Richter Winfried Hetger betonte, dass das Gericht ausschließlich auf die Aussage des Zehnjährigen angewiesen sei. Die reiche jedoch nicht, um den Angeklagten zweifelsfrei zu überführen. Aus Mangel an Beweisen sei der Angeklagte daher freizusprechen.

Der Angeklagte selbst hatte die ihm vorgeworfenen Taten von Beginn an vehement bestritten. Seit einer abgebrochenen Dachdeckerlehre hatte er sich und seine Familie mit Gelegenheitsjobs über Wasser gehalten.

Zuletzt lebte sie von Hartz IV. Ursprünglich hatten insgesamt drei der Kinder den 33-Jährigen schwer belastet. Doch ein Gutachten hatte zwei von ihnen als unglaubwürdig eingestuft. Alle acht Kinder des Angeklagten sind derzeit bei Pflegefamilien untergebracht.

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