Fall am Landgericht Bonn 27-Jähriger soll Frau stundenlang misshandelt haben
Bonn/Euskirchen · Ein Euskirchener muss sich seit diesen Montag wegen Entführung, gefährlicher Körperverletzung, Misshandlung und Bedrohung vor dem Bonner Landgericht verantworten. Der 27-Jährige stand unter Alkohol- und Drogeneinfluss und soll einen Eifersuchtsanfall gehabt haben.
Was die Staatsanwaltschaft dem 27-Jährigen vorwirft, klingt nach einem extremen Gewaltexzess: Am Abend des 3. August vergangenen Jahres soll der Mann aus Euskirchen seine Lebensgefährtin über mehrere Stunden körperlich misshandelt, entführt und mit dem Tode bedroht haben.
Aber damit nicht genug: Um sie zu ängstigen soll er sogar gedroht haben, die gemeinsame, erst zwei Wochen alte Tochter aus über einem Meter Höhe auf den Boden fallen zu lassen. Dafür muss er sich seit Montag vor dem Bonner Landgericht wegen gefährlicher Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Misshandlung und Bedrohung mit einem schweren Verbrechen verantworten.
Direkt nach der Verlesung der Anklage ließ sich der Angeklagte dann über seinen Anwalt zur Sache ein: Die Vorwürfe träfen im Großen und Ganzen zu. Er habe unter dem Einfluss von Kokain und Alkohol gestanden und wegen einer Textnachricht, die er auf dem Handy seiner Lebensgefährtin gefunden habe, einen Eifersuchtsanfall gehabt. Er habe seiner Partnerin wehtun wollen – sie tatsächlich umzubringen oder dem Kind etwas anzutun, sei ihm aber niemals in den Sinn gekommen.
Probleme mit der Gesamtsituation
Mehrere Dosen Whiskey-Cola und einige Flaschen Wein will der einschlägig vorbestrafte Angeklagte im Laufe des Nachmittags und Abends zu sich genommen haben. Außerdem einige Gramm Kokain – ein Mehrfaches seines sonstigen Tageskonsums. Er sei mit der damaligen Gesamtsituation nicht zurechtgekommen. So habe er zum Beispiel seine Mutter von einem Suizidversuch abbringen müssen.
Außerdem sei seine Lebensgefährtin von seiner Familie nicht angenommen worden, gab der Mann vor Gericht an. Unter anderem, weil sie zuvor mit einem seiner Brüder liiert gewesen sei, habe sein Vater ihn unter Druck gesetzt, sich von ihr zu trennen. „Dieses Kind ist nicht mein Enkel“, soll er seinem Sohn gegenüber geäußert haben.
Weitere Gewalt in der Wohnung
In dieser Situation sei er am Tatabend bereits alkoholisiert und unter Kokaineinfluss nach Hause gekommen, als er die angesprochene Textnachricht auf dem Handy seiner Lebensgefährtin fand. Rasend eifersüchtig „auf diesen Rockertypen“, der auch in sozialen Medien gegen ihn gehetzt habe, sei er gewesen. Nach dem Gewaltausbruch in der Wohnung zwang er sein Opfer, mit dem Wagen zunächst zum Kauf weiteren Alkohols zu einer Tankstelle und anschließend zu einem Waldstück in der Nähe der Steinbachtalsperre zu fahren.
Dort bedrohte er die Frau mit dem Tode, schlug sie mehrfach und fuhr danach wieder mit ihr in die Wohnung zurück, wo es erneut zu Gewalttätigkeiten kam. Hier soll die Frau einen Nasenbeinbruch erlitten haben. Ein Ende nahm der Exzess wohl erst, weil ein anderer Bruder eingriff. Das nächste, an das er sich erinnern könne, sei, dass er am Bett fixiert in einem Krankenhaus aufgewacht sei, gab der Angeklagte an. Ein Urteil könnte schon in der kommenden Woche fallen.