Tagebau Müggenhausen 45 Hektar zusätzlich

Weilerswist/Swisttal · In der Ortslage Weilerswist-Müggenhausen werden seit mehreren Jahrzehnten Quarzkiese und Quarzsande im Tagebau gewonnen. Jetzt hat die Bezirksregierung einer Erweiterung des Quarzkiestagebaus genehmigt.

 In der Ortslage Weilerswist-Müggenhausen werden seit mehreren Jahrzehnten Quarzkiese und Quarzsande im Tagebau gewonnen.

In der Ortslage Weilerswist-Müggenhausen werden seit mehreren Jahrzehnten Quarzkiese und Quarzsande im Tagebau gewonnen.

Foto: Hans-Peter Fuß

Die landesweit für Bergbau zuständige Bezirksregierung Arnsberg hat nach einer umfassenden Prüfung der Umweltverträglichkeit die von der Rheinische Baustoffwerke GmbH beantragte Erweiterung des Quarzkiestagebaus Müggenhausen in der Gemeinde Weilerswist zugelassen.

In der Ortslage Weilerswist-Müggenhausen werden seit mehreren Jahrzehnten Quarzkiese und Quarzsande im Tagebau gewonnen und eine zugehörige Anlage zur Aufbereitung der Bodenschätze betrieben. Weil die Bodenschätze zur Herstellung von feuerfesten Erzeugnissen geeignet sind, unterliegt der Betrieb den Bestimmungen des Bergrechts.

Im August 2015 hatte das Unternehmen bei der Bezirksregierung Arnsberg einen Rahmenbetriebsplan für eine nordwestliche Erweiterung des Tagebaus um etwa 45 Hektar eingereicht. Die Antragsfläche wird überwiegend landwirtschaftlich genutzt. In der Erweiterungsfläche können zukünftig rund 8,3 Millionen Kubikmeter Bodenschätze gewonnen werden. Unter Berücksichtigung geringer Restvorräte im Altfeld ist damit eine Betriebsdauer des Standortes bis voraussichtlich zum Jahr 2039 gesichert. Im Zulassungsbescheid ist durch vielfältige Auflagen ein umweltverträglicher Betrieb sichergestellt und auch die nachfolgende Rekultivierung der Tagebaufläche geregelt. Die mit der Gewinnung entstehende Geländemulde muss Zug um Zug mit unbelastetem Bodenmaterial verfüllt werden.

Nachfolgend wird die gesamte ehemalige Betriebsfläche von rund 85 Hektar dem Arten- und Biotopschutz gewidmet. Diesem Ziel dienen offene Kies- und Sandlebensräume mit einem abwechslungsreichen Böschungsrelief, die Anlage von Klein- und Flachgewässern sowie eine Bepflanzung mit standortgerechten Gehölzen.

Der Planfeststellungsbeschluss ist bis Montag, 28. November, in den Rathäusern der Gemeinden Weilerswist und Swisttal öffentlich ausgelegt. Außerdem wird der Beschluss auf der Internetseite der Bezirksregierung Arnsberg unter www.bra.nrw.de veröffentlicht werden.

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