Fluglärmkommission Absage für Ausbau des Flughafens Köln/Bonn

RHEIN-SIEG-KREIS · Reichlich Gegenwind bekommt der Flughafen Köln/Bonn zu seinen Ausbauplänen. Auch von der Fluglärmkommission. Sie drängt auf mehr Lärmschutz. Dazu gehört ein nächtliches Flugverbot für Passagiermaschinen.

Für seine Ausbaupläne hat der Flughafen Köln/Bonn schon jede Menge Ablehnung in der Region erfahren. Jetzt hat sich auch die Fluglärmkommission (FLK) negativ geäußert: Sie hat den Planfeststellungsantrag abgelehnt und eine Reihe von Forderungen erhoben. Diese zielen vor allem auf mehr Lärmschutz. So erneuert die Kommission ihre Forderung nach einem nächtlichen Flugverbot für Passagiermaschinen.

Wie berichtet, hat ein Urteil des Verwaltungsgerichts von 2014 den Flughafen zu einem Planfeststellungsverfahren gezwungen. Es ist das erste in seiner Geschichte. Durch dieses Planverfahren will der Flughafen bestehende und künftige Um- und Ausbauten rund um das Flughafengebäude auf eine rechtliche Grundlage stellen.

Vom nächtlichen Fluglärm geplagt, haben Kommunen, Anwohner und Verbände Einwände erhoben. Allein die Lärmschutzgemeinschaft Flughafen Köln/Bonn hat rund 14.000 Bürger mobilisiert. Die Kritiker befürchten, dass es infolge der Ausbauten zu mehr Flugverkehr und mehr Lärm kommt. Der Flughafen widerspricht dem, er will nach eigener Aussage vor allem betriebliche Abläufe verbessern.

Die Fluglärmkomission hat mehrheitlich dafür gestimmt, den Planfeststellungsbeschluss des Flughafens abzulehnen. „Sollte das Landesverkehrsministerium zu einer anderen Entscheidung kommen, hat sich eine deutliche Mehrheit der FLK dafür ausgesprochen, dass es einen Planfeststellungsbeschluss nur geben darf, wenn der Flughafen endlich ein Lärmminderungskonzept, das diesen Namen auch verdient, vorlegt und umsetzt“, so die Vorsitzende des Gremiums, Claudia Wieja aus Lohmar.

Außerdem fordert die Kommission, dass auch frühere Erweiterungen des Flughafens, die ohne Planfeststellungsverfahren umgesetzt wurden, mit in die Umweltverträglichkeitsprüfung einbezogen werden. Darüber hinaus hat das Gremium noch einmal an die Forderung erinnert, „dass endlich die Beschlüsse des Landtages und der FLK zur Einführung eines Passagiernachtflugverbotes umgesetzt werden“, so Wieja weiter. Dieses soll zwischen 0 und 5 Uhr gelten.

Die Landesregierung hatte dieses Thema 2012 ins Visier genommen, sich dann aber rechtlichen Bedenken des Bundes unterworfen. Deshalb dürfen in Köln/Bonn weiterhin rund um die Uhr Fracht- und Passagiermaschinen starten und landen. Der Flughafen besitzt bis 2030 eine Nachtfluggenehmigung. Kritiker dieser Regelung beharren seit Jahren auf einem umfassenden Planfeststellungsverfahren für den Airport, das viel weiter geht als das laufende. Umweltverträglichkeitsprüfungen, so das Kalkül, würden die gesundheitsgefährdenden Auswirkungen des Nachtfluglärms belegen und zu Einschränkungen führen.

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