Unfall in Hürth Autofahrer nach Tod von Rennradfahrer verurteilt

BRÜHL/HÜRTH · Ein Unfall in Hürth wühlte im Sommer 2017 die Radrennszene im Rheinland auf. Ein 17-Jähriger war von einem Auto erfasst worden und gestorben. Nun ist der Fahrer des Wagens verurteilt worden - auf Bewährung.

Nach dem Tod eines 17 Jahre alten Rennradfahrers im Sommer 2017 ist ein Autofahrer wegen des Unfalls zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt worden. Das Amtsgerichts Brühl habe den 34-Jährigen am Dienstag schuldig gesprochen, teilte ein Sprecher mit. Auch der Führerschein des Mannes werde eingezogen und dürfe zwei Jahre lang nicht wieder ausgestellt werden.

Der Unfall hatte sich im Juli des vergangenen Jahres ereignet. Der Autofahrer fuhr den Rennradfahrer an einer Kreuzung in Hürth (Rhein-Erft-Kreis) an. Seine Verletzungen waren so schwer, dass er noch an der Unfallstelle starb. Bei anderen Rennradfahrern und Freunden löste der Tod des 17-Jährigen große Bestürzung aus. Der Autofahrer wurde danach wegen fahrlässiger Tötung und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr angeklagt.

In seinem Urteil habe das Gericht allerdings auch eine Mitschuld des Radfahrers festgestellt, erklärte der Sprecher. So sei auch das zunächst milde erscheinende Strafmaß für den Angeklagten zu erklären. Vor dem Zusammenstoß habe demnach nicht nur der Autofahrer, sondern auch der Rennradfahrer eine rote Ampel missachtet.

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