Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht gescheitert Bettensteuer in Köln rechtswidrig
KÖLN/LEIPZIG · Die umstrittene Bettensteuer in Köln und Dortmund ist in ihrer bisherigen Form rechtswidrig. Das steht jetzt fest, weil die Stadt Dortmund mit einer Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gescheitert ist.
Beide NRW-Großstädte müssen nun eingenommene Gelder in Millionenhöhe zurückzahlen. Sie wollen ihre fehlerhaften Satzungen aber zügig überarbeiten und die umstrittene Abgabe auf neuer Basis erheben, wie sie gestern bekannt gaben.
Dortmund will sogar den bislang erhobenen Betrag von fünf Prozent des Übernachtungspreises auf 7,5 Prozent anheben. Über die neue Satzung soll der Rat am 2. Oktober entscheiden. Die Abgabe wird auf Übernachtungen von privat reisenden Gästen erhoben. Geschäftsleute müssen nicht zahlen. Dortmund will die Satzung jetzt so ändern, dass die Herbergen die Bettensteuer künftig lediglich weiterreichen und die Privatgäste direkt besteuert werden.
Dortmund hat ausgerechnet, dass die Stadt 1,7 Millionen Euro der bislang eingenommenen 3,1 Millionen Euro an die vier Hotels, die geklagt hatten, zurückzahlen müsse. Köln geht von einer Rückzahlung in Höhe von 1,8 Millionen Euro aus. Insgesamt wäre eigentlich ein Betrag von fünf Millionen Euro fällig gewesen. Die Stadt habe aber schon seit rund einem Jahr auf die Kulturförderabgabe verzichtet, wie die Bettensteuer genannt wird. Köln verwendet in der Satzung die auch in Dortmund beanstandeten Passagen.