Täter aus Lohmar BGH bestätigt Urteil wegen Mordes an 14-jähriger Chat-Freundin

Leipzig/Lohmar · Chat mit tödlichem Ausgang: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil zum Mord an einer 14-Jährigen aus Eichwalde bei Berlin bestätigt, die aus verschmähter Liebe erstochen wurde.

Der 5. Strafsenat des BGH in Leipzig verwarf am Mittwoch die Revision des Mörders. Weil er seine Chat-Freundin mit 78 Messerstichen tötete, war der zur Tatzeit 20 Jahre alte Mann im vergangenen Jahr zu dreizehneinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt worden.

Das Landgericht Cottbus hatte eine besondere Schwere der Schuld festgestellt - dies aber aus Sicht des Angeklagten nicht genug begründet. Nur bei einer besonderen Schwere der Tat darf die im Jugendstrafrecht vorgesehene Höchststrafe von 10 Jahren überschritten werden.

„Wenn in diesem Fall nicht eine besondere Schwere vorgelegen hat, wann hätte das sonst sein sollen“, sagte der Vorsitzende Richter Günther Sander. Das Landgericht Cottbus habe das auch ausreichend begründet. Der Täter hatte die 14-Jährige im November 2013 getötet, weil er wütend darüber war, dass sie keine Liebesbeziehung mit ihm eingehen wollte. Die Jugendliche aus Eichwalde und der junge Mann aus Lohmar in Nordrhein-Westfalen hatten sich über das Internet kennengelernt.

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