Nach Video über Polizisten Bonner Youtuber wegen übler Nachrede verurteilt

Euskirchen/Bonn · Ein Bonner Youtuber hatte 2018 ein Video über einen Euskirchener Polizisten veröffentlicht, in dem der Bonner ihn als gewalttätig darstellt. Die Behauptungen, die er darin aufstellt, sah das Bonner Amtsgericht allerdings als nicht erwiesen an.

 Das Video über den Polizisten hatte der Angeklagte in seinem Youtube-Kanal hochgeladen.

Das Video über den Polizisten hatte der Angeklagte in seinem Youtube-Kanal hochgeladen.

Foto: dpa/Monika Skolimowska

Vor drei Jahren stellte ein Bonner Youtuber den Euskirchener Polizeihauptkommissar Roger Kath (57) in einem Video als „gewaltbereiten Polizisten“ dar. Das Bonner Amtsgericht verurteilte den Youtuber am Mittwoch wegen übler Nachrede zu einer Geldstrafe.

Der 32 Jahre alte Youtuber hatte das besagte Video am 8. Mai 2018 vor der Bonner Staatsanwaltschaft aufgenommen und kurze Zeit später auf seinem Youtube-Kanal hochgeladen. Grundlage für das Video waren zwei Fälle, in denen Kath handgreiflich geworden sein soll.

Zum Hintergrund: Vor vier Jahren war auf einem Gutshof in Euskirchen-Kuchenheim der Hofbesitzer unter einen Hublader geraten und tödlich verletzt worden. Der Youtuber, der sich selbst als Journalisten bezeichnet, war damals vor Ort. Doch beim Filmen des Unfalls geriet er in einen handfesten Streit mit dem damaligen Einsatzleiter der Polizei, Roger Kath. Dieser hatte den Youtuber aufgefordert, den Einsatzort zu verlassen, weil er den Rettungskräften im Weg stand. Doch der 32-Jährige weigerte sich mit Verweis auf die Pressefreiheit.

Polizist trägt Youtuber vom Einsatzort weg

Kath packte den Youtuber nach mehrmaligen Aufforderungen an der Jacke, so schilderte der Polizist vor Gericht, und führte den Pressevertreter, der nicht zum ersten Mal in Konflikt mit Einsatzkräften geriet, etwa zehn Meter von der Einsatzstelle weg. Was die Polizisten nicht wussten: Der Youtuber ließ dabei die Kamera laufen und stellte das Ganze später ebenfalls ins Netz. Das Gericht sah sich das Video während der Verhandlung an. Der Youtuber schilderte den Sachverhalt anders, sah sich vor allem in seiner Pressefreiheit beschnitten und als Opfer massiver Polizeigewalt. Eine Anzeige gegen Kath verlief damals im Sande.

Ein Jahr später erfuhr der Youtuber über ein damaliges Euskirchener Stadtratsmitglied von belastenden Informationen in einem weiteren Vorfall, bei dem Kath einen 70 Jahre alten Friseur geschlagen haben soll. Am 8. Mai 2018 war Kath mit zwei Kollegen zu einer Ruhestörung an der Kapellenstraße in Euskirchen gerufen worden. Auslöser: Zwei Nichtsesshafte, die randaliert haben sollen.

Wie Kath vor Gericht schilderte, eskalierte dort aber die Situation, weil der völlig unbeteiligte Friseur auf ihn zugegangen und erbost gewesen sei, weil er vom Beamten nicht ordnungsgemäß begrüßt worden war. Umringt von Mitstreitern des erregten Friseurs, der immer wieder mit einer Zigarette vor Kaths Gesicht fuchtelte, so schilderte er es, sah sich der Polizist bedroht. Kath und ein Kollege brachten den Friseur gewaltsam zu Boden, fesselten ihn und brachten den Mann auf die Wache. Der Friseur gab vor Gericht erneut an, dabei von Kath mit der Faust ins Gesicht geschlagen worden zu sein, was sowohl Kath wie auch sein Kollege bestritten. Allerdings konnte der Friseur ärztliche Atteste verweisen.

Video mit Friseur und Stadtratsmitglied gedreht

Der Youtuber nahm den Vorfall zum Anlass, um sich mit dem Euskirchener Friseur sowie dem Stadtratsmitglied vor der Bonner Staatsanwaltschaft zu treffen. Dort entstand besagtes Video. Darin spielt auch der angebliche Faustschlag von Kath eine tragende Rolle. Vor der Veröffentlichung schickte der Youtuber Kaths Behörde eine E-Mail. Danach soll Kath bereits in der Euskirchener Polizei als einschlägig „gewaltbereit“ bekannt gewesen und degradiert worden sein. Eine Information, die der Bonner ebenfalls vom ehemaligen Euskirchener Stadtrat bekommen haben will.

Kath bestritt eine Degradierung in der Verhandlung nachdrücklich und betonte, noch nie ähnliche Probleme mit einem Pressevertreter gehabt zu haben. Der Youtuber rechtfertigte die Anfrage bei der Behörde mit seinem journalistischen Auftrag.

 Weil die Euskirchener Polizeibehörde damals nicht geantwortet hatte, stellte der Youtuber sein Video 2018 online – und sorgte damit für eine Zäsur in Kaths Leben: „Am nächsten Tag haben mich Freunde angesprochen nach dem Motto: ‚Hast Du ein Problem in Euskirchen’?’“ Das seien sehr schwere Tage gewesen. Daher habe er in Absprache mit seiner Behörde Anzeige erstattet.

Der Richter wertete nur das Video

Diese bezog sich auf die E-Mail und das Video. Allerdings wertete der Amtsrichter allein das Video. Dabei ging es speziell um die Aussage im Video, dass Kath den Friseur mit der Faust ins Gesicht geschlagen hatte. War das Fakt oder nur eine Behauptung? Da hier Aussage gegen Aussage stand, und auch die Zeugenaussagen zugunsten des Friseurs den Richter am Ende nicht überzeugten, sah dieser den Faustschlag als nicht erwiesen an.

Daher verurteilte er den Youtuber zu 50 Tagessätzen à 30 Euro. Wie berichtet, ist der Youtuber bereits wegen des Besitzes von kinderpornografischem Material vorbestraft, eine zweite Verurteilung, ebenfalls wegen dieses Deliktes, ist noch nicht rechtskräftig.

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