Kritik an Polizei Bürgermeister aus dem Rheinland wird Waffenschein verweigert

Düsseldorf · Ein Bürgermeister aus dem Rheinland fühlt sich von Rechtsextremen so bedroht, dass er einen großen Waffenschein beantragt hat. Der Politiker versteht nicht, wieso ihm trotz Bedrohung eine Waffe verweigert wird.

 Ein Revolver liegt auf einem Antrag für die Ausstellung eines Waffenscheines. Der Bürgermeister einer Kommune im Rheinland hat zum Schutz vor Rechtsextremisten einen Waffenschein beantragt.

Ein Revolver liegt auf einem Antrag für die Ausstellung eines Waffenscheines. Der Bürgermeister einer Kommune im Rheinland hat zum Schutz vor Rechtsextremisten einen Waffenschein beantragt.

Foto: dpa/Carsten Rehder

Der Bürgermeister aus dem Rheinland, der einen großen Waffenschein beantragt hat, ließ am Mittwoch durch seinen Anwalt mitteilen, dass er größtes Vertrauen in die Polizei habe und das Gewaltmonopol des Staates respektiere. Er habe aufgrund zahlreicher Vorfälle und Gefährdungssituationen der Polizeibehörde und dem Verwaltungsgericht konkrete Situationen in der jüngsten Vergangenheit in seinem Umfeld geschildert, in denen polizeiliche Hilfe nicht rechtzeitig erreichbar gewesen wäre, so Rechtsanwalt Wolfgang Spiske.

„Speziell für diese benannten außergewöhnlichen Notwehrsituationen – die niemals in öffentlichen Veranstaltungen oder im Kontakt mit Bürgern oder Dritten zu sehen waren – hat er den Waffenschein beantragt, um Angriffen gegen sich und seine Familie nicht schutzlos ausgeliefert zu sein“, so der Jurist. Er betonte, dass sein Mandant nicht die Absicht hätte, in öffentlicher Funktion als Bürgermeister stets eine Waffe bei sich zu führen.

Spiskes Angaben zufolge sei der von seinem Mandanten geltend gemachte Ausnahmezustand im Waffengesetz ausdrücklich geregelt. Demnach sind erheblich gefährdete Hoheitsträger zum Führen einer Waffen privilegiert. „Wir kritisieren, dass die Polizeibehörde die erhebliche Gefährdung unseres Mandanten abstreitet und wollen darüber eine gerichtliche Klärung herbeiführen“, so Spiske.

Der Bürgermeister fühlt sich von Rechtsextremen so bedroht, dass er den großen Waffenschein bei der Polizei beantragt hat. Am 21. Januar wird nun am Verwaltungsgericht in Düsseldorf darüber verhandelt.

Bürgermeister und andere Mandatsträger, die bedroht werden, erhalten in NRW nur in seltenen Fällen Personenschutz durch den polizeilichen Staatsschutz. „Das wird im Einzelfall von der jeweiligen Kreispolizeibehörde geprüft“, sagte eine Sprecherin des NRW-Innenministeriums.

Die Polizei prüft und analysiert dann die Gefährdungslage und entscheidet, ob es Personen- beziehungsweise Objektschutz für das Büro oder die Wohnung gibt.

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