Corona-Pandemie Inzidenzwert durchbricht in Köln erstmals die 80er-Marke

Köln · In Köln steigt die Zahl der Corona-Infizierten weiter an. Am Sonntag hat der Inzidenzwert die Marke von 80 überschritten. In der Stadt gelten seit Samstag strengere Regeln im Kampf gegen das Virus.

 In Bussen und Bahnen gilt weiterhin eine Maskenpflicht.

In Bussen und Bahnen gilt weiterhin eine Maskenpflicht.

Foto: dpa/Oliver Berg

In Köln ist der Inzidenzwert am Sonntag erstmals über die 80er-Marke angestiegen. Wie die Stadt am Morgen mitteilte liegt er aktuell bei 83,7. Am Vortag lag sie noch bei 78,7. Dies ist die Anzahl der Personen, die sich in Köln durchschnittlich je 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen mit Corona infiziert haben. Grenzwerte für Einschränkungen im öffentlichen Leben sind bei 35 und 50 Personen pro 100.000 Einwohnern erreicht.

Die Zahl der bestätigten Corona-Fälle wurde am Sonntag mit 6.893 angegeben. 1183 Menschen sind mit dem Virus infiziert. Während weiterhin 118 Menschen stationär behandelt werden, liegt die Zahl der Todesfälle bei 132.

Wie auch in Bonn gelten seit Samstag strengere Regeln, um ein weiteres Ausbreiten des Virus zu bekämpfen. So gilt in den öffentlichen Bereichen des Kölner Stadtgebiets, in denen ein Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann, eine Maskenpflicht. Insbesondere gilt diese Verpflichtung in sämtlichen Fußgängerzonen, in Einkaufsstraßen, in der Altstadt, auf den Kölner Ringen, am Rheinufer linksrheinisch zwischen Mülheimer Brücke und Südbrücke sowie auf dem Rheinboulevard/Rheinpromenade rechtsrheinisch.

Bei Veranstaltungen sind innen und außen maximal 100 Personen zulässig - es sei denn, die Stadt Köln lässt Ausnahmen auf Basis eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes zu. Dann gilt drinnen eine Grenze von maximal 250 Teilnehmenden, draußen von 500 Teilnehmenden.

Zudem gilt in Köln eine Sperrstunde und ein Alkoholverkaufsverbot von 23 bis 6 Uhr. Darüber hinaus gilt an Wochenenden (Freitag, 20 Uhr, bis Montag, 6 Uhr) ein Verkaufsverbot von Alkohol an Hotspots. Von 22 bis 6 Uhr gilt ein Alkoholkonsumverbot im öffentlichen Raum.

Im öffentlichen Raum dürfen sich außerhalb von Familien und Personen zweier Hausstände nur noch Gruppen von höchstens fünf Personen treffen. Private Feiern außerhalb der eigenen Wohnung werden auf maximal zehn Personen begrenzt. Von privaten Feiern in der eigenen Wohnung wird dringend abgeraten.

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