Revision am Landgericht Bonn Prozess um Elternmord in Weilerswist wird neu aufgerollt

Weilerswist · Der Bundesgerichtshof hob das Urteil gegen einen 32-Jährigen, der seine Eltern getötet hatte, im November auf. Seit Freitag wird neu verhandelt. Eine Information war am ersten Prozesstag neu.

 Am Freitag startete der Prozess gegen den Sohn eines getöteten Paares erneut.

Am Freitag startete der Prozess gegen den Sohn eines getöteten Paares erneut.

Foto: Peter Kölschbach

Seit Freitagmorgen steht ein Mann aus Weilerswist zum zweiten Mal wegen Mordes an seinen Eltern vor dem Bonner Landgericht: Der 32-Jährige war vor fast genau einem Jahr wegen Mordes an seinem Vater und Totschlags an seiner Mutter von der 4. Großen Strafkammer zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Gegen diese Entscheidung hatte der Verurteilte Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt, und die Karlsruher Richter hatten das erstinstanzliche Urteil Ende November vergangenen Jahres aufgehoben.

Der BGH hielt das Mordmerkmal der Heimtücke für nicht ausreichend belegt. Die Richter in der ersten Instanz waren davon überzeugt, dass der Sohn die Arg- und Wehrlosigkeit seiner Eltern bewusst ausgenutzt habe. In der Anklage hingegen ist und war nicht von Heimtücke sondern von niedrigen Beweggründen als Mordmerkmal die Rede.

Weil die Tötung der Mutter eng mit der des Vaters zusammenhänge, hatten die Karlsruher das gesamte Urteil aufgehoben. Das solle der nun zuständigen 1. Großen Strafkammer „umfassende eigene, in sich widerspruchsfreie Feststellungen“ möglich machen.

Angeklagter war geständig

Im ersten Verfahren hatte sich der Angeklagte verschlossen und einsilbig, grundsätzlich jedoch geständig gezeigt. Das war zu Beginn des Revisionsverfahrens nun nicht anders: Nachdem der Anwalt des Mannes noch einmal klar gemacht hatte, dass sein Mandant die ihm vorgeworfenen Taten „dem äußeren Geschehen nach“ einräume, skizzierte er in wenigen Sätzen das Geschehen aus der Sicht des Sohnes.

Der Alkoholiker habe im April des Jahres 2019 gerade wieder einmal einen Job gehabt, sich allerdings am Tattag krank gemeldet. Weil seine Eltern, in deren Haus der damals 30-Jährige ein eigenes Zimmer bewohnte, darauf bestanden, dass er ihnen ein Attest zeigen solle, sei man in einen heftigen Dauerstreit geraten. Zwei- bis dreimal sei er in einem nahegelegenen Supermarkt Bier kaufen gewesen; rund zehn Flaschen habe er im Laufe des Nachmittags getrunken.

Nun brachte der Angeklagte allerdings eine neue Information an: Neben dem Alkohol habe er auch 30 Gramm halluzinogener Pilze zu sich genommen. „Eine übliche Packung aus Holland“, wie der Angeklagte dem vorsitzenden Richter Jens Rausch auf Nachfrage erläuterte.

Weil er nicht gewollt habe, dass seine Eltern von dieser weiteren Sucht erführen, habe er die Verpackung auf dem Weg in den Supermarkt in einem öffentlichen Mülleimer entsorgt. In der ersten Instanz – so der Anwalt – habe sein Mandant das verschwiegen, weil er Angst gehabt habe, nicht in ein Gefängnis, sondern in eine psychiatrische Klinik zu kommen.

Vater mit 30 Messerstichen getötet

Im weiteren Verlauf des Tages sei der Angeklagte dann zunehmend von seinen Eltern genervt gewesen, die ihn immer wieder aufgefordert hätten, ihnen das Attest zu zeigen. Schließlich habe er das Haus verlassen wollen, sei aber von seinem Vater im Flur zwischen seinem und dem Schlafzimmer der Eltern aufgehalten worden. Er werde eine Peitsche holen, wenn sein Sohn ihm nicht sofort das Attest zeige, soll sein Vater ihm gedroht haben.

„Im Laufe des Gefechts“ sei man dann in das Elternschlafzimmer geraten, wo er ein Klappmesser mit zehn Zentimeter langer Klinge aus der Hosentasche zog und seinen Vater mit 30 Messerstichen tötete.

Die Mutter wählte noch während der Attacke auf den Vater den Notruf und rief Hilfe. Dennoch wurde auch sie zum Opfer. Mit ebenfalls 30 Messerstichen traf ihr Sohn sie in der Hals- und Herzregion. Bei ihrem Eintreffen fand die Polizei die Frau schwerstverletzt im Flur des Hauses; sie verstarb noch am Tatort. Mit einem Urteil wird im März gerechnet.

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