E-Scooter-Kontrollen der Kölner Polizei Betrunkene 13-Jährige rammt Kinderwagen mit E-Scooter

Köln · Bei E-Scooter-Kontrollen am Wochenende hat die Kölner Polizei erneut zahlreiche Fahrer gestoppt, die unter Alkohleinfluss am Steuer waren. In einem Fall gefährdeten drei Mädchen ein zehn Monate altes Baby.

 Die Kölner Polizei stellten bei ihren Kontrollen am Wochenende erneut mehrere Vergehen wegen alkoholisierten Fahrens fest. (Symbolbild)

Die Kölner Polizei stellten bei ihren Kontrollen am Wochenende erneut mehrere Vergehen wegen alkoholisierten Fahrens fest. (Symbolbild)

Foto: Christoph Soeder

Zwischen Freitag- und Sonntagabend hat die Kölner Polizei sieben Verkehrsunfälle mit Beteiligung von E-Scootern im Stadtgebiet aufgenommen. In einem Fall hatten drei alkoholisierte Mädchen zu dritt auf einem der Roller gestanden und im Fahren einen Kinderwagen mit einem zehn Monate alten Baby gerammt. Es wurde nicht verletzt, die 67-Jährige, die den Wagen schob, leicht. Die 13-jährige Lenkerin des Scooters war laut Angaben der Polizei mit 0,7 Promille deutlich alkoholisiert. Bei insgesamt vier der sieben aufgenommenen Unfälle standen die Fahrer unter Alkoholeinfluss.

Auch bei E-Scooter-Kontrollen am Samstag in der Innenstadt mussten die Beamten mehrere Fälle von Trunkenheit am Steuer feststellen. So wurde ein 36-jähriger Fahrer am Rudolfplatz gestoppt und wegen seiner lallenden Aussprache und des starken Alkoholgeruchs zu einer Blutprbe mit auf die Wache genommen. Eine Stunde später stoppten die Beamten einen 27-Jährigen, nachdem er mit seinem E-Scooter eine rote Ampfel überfahren hatte. Der Alkoholtest ergab mehr als 1,7 Promille. In beiden Fällen beschlagnahmte die Polizei die Führerscheine.

In der Nacht zu Samstag verletzte sich ein 40-Jähriger, als er mit einem geparkten Auto zusammenstieß. Laut Polizei war er mit mehr als 2,4 Promille unterwegs. Sein E-Scooter wurde sichergestellt, weil er ein Kennzeichen nutzte, das nicht auf sein Fahrzeug zugelassen wurde.

Bei den Kontrollen ahndeten die Beamten zudem zwölf Verstöße wegen des Fahrens auf Gehwegen sowie zwölf Verstöße, weil mehr als eine Person mit dem E-Scooter fuhr.

(ga)
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