Zahlung von Spielschulden Erzbistum Köln zahlt eine Million Euro für überschuldeten Priester

Köln · Das Erzbistum Köln hat insgesamt 1,15 Millionen Euro für einen überschuldeten Priester gezahlt. Die Mittel seien teils aus einem Sondervermögen entnommen worden, aus dem auch die Zahlungen an Opfer von sexuellem Missbrauch geleistet werden.

 Das Erzbistum Köln hat insgesamt 1,15 Millionen Euro für einen überschuldeten Priester gezahlt.

Das Erzbistum Köln hat insgesamt 1,15 Millionen Euro für einen überschuldeten Priester gezahlt.

Foto: dpa/Oliver Berg

Das Erzbistum Köln hat insgesamt 1,15 Millionen Euro für einen überschuldeten Priester gezahlt. Der Priester habe knapp 500.000 Euro Schulden gehabt, sagte am Donnerstag ein Sprecher des Erzbistums. Zuvor hatte der „Kölner Stadt-Anzeiger“ darüber berichtet. Die Schulden habe das Erzbistum in mehreren Tranchen beglichen, um dem Geistlichen in seiner akuten Notlage zu helfen, sagte der Sprecher. Es soll sich um Spielschulden gehandelt werden.

Nach intensiven steuerrechtlichen Überprüfungen sei man dann zu der Erkenntnis gekommen, dass diese Zuwendungen steuerpflichtig seien. Die nachträgliche Versteuerung samt Zinsen habe das Erzbistum dann noch mal knapp 650.000 Euro gekostet.

Der Vorgang fiel dem Erzbistum zufolge in die letzten Jahre des früheren Erzbischofs Joachim Meisner, wurde aber von seinem Nachfolger Rainer Maria Woelki nach dessen Amtsantritt 2014 mitgetragen.

Die Mittel seien zum Teil aus einem Sondervermögen entnommen worden, aus dem auch die Zahlungen an Opfer von sexuellem Missbrauch geleistet werden. Die Lohnsteuerbegleichung plus Zinsen sei hingegen aus dem Personalkostenbudget des Erzbistums bezahlt worden, sagte der Sprecher. Wie die der „Kölner Stadt-Anzeiger“ mit Verweis auf einen Beteiligten schrieb, wollte das Erzbistum dem betroffenen Geistlichen in einer außergewöhnlichen seelischen Notlage helfen.

In die Verwendung der Mittel aus dem Sondervermögen waren die Aufsichts- und Kontrollgremien des Erzbistums nicht eingebunden. Dies sei aber auch nicht nötig gewesen, betonte der Sprecher. Das Erzbistum habe darüber in diesem Fall selbst verfügen können. Dem widerspricht der Münsteraner Kirchenrechtler Thomas Schüller. „Die Auskunft des Erzbistums zeigt eine erschreckende Unkenntnis oder Ignoranz der einschlägigen vermögensrechtlichen Bestimmungen“, sagte Schüller dem „Kölner Stadt-Anzeiger“.

(dpa/epd)
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