Zwölf Jahre Haft für Priester U. Keine juristischen Folgen für Woelki wegen Sexual-Täter U.

Köln · Der Fall des Kölner Priesters und verurteilten Sexual-Serientäters Hans U. hat für Kardinal Rainer Maria Woelki einem Zeitungsbericht zufolge juristisch keine Folgen.

 Der katholische Priester wurde zu zwölf Jahren Haft verurteilt.

Der katholische Priester wurde zu zwölf Jahren Haft verurteilt.

Foto: dpa/Federico Gambarini

Das Kölner Landgericht hatte im Februar den ehemaligen Pfarrer wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen in insgesamt 110 Fällen zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt. Die 2. Strafkammer sah es als erwiesen an, dass sich der Geistliche zwischen 1993 und 2018 an insgesamt neun Mädchen vergangen hatte. Wie der „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Online) berichtet, lehnt die Kölner Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen Kardinal Rainer Maria Woelki und andere hochrangige kirchliche Würdenträger ab.

Aus dem Prozess und der Urteilsbegründung gegen U. hätten sich keine „zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für verfolgbare Straftaten“ ergeben, zitiert die Zeitung aus einem Bescheid der Staatsanwaltschaft, der ihr nach eigenen Angaben vorliegt.

Gegen Woelki, seinen Generalvikar Markus Hofmann, den früheren Offizial beziehungsweise Leiter des Kirchengerichts Günter Assenmacher und den früheren Generalvikar Stefan Heße, der heute Erzbischof von Hamburg ist, waren Strafanzeigen gestellt worden. Die Anzeige-Erstattenden sahen im Verhalten der Bistumsleitung eine vorsätzliche Beihilfe durch Unterlassen oder auch eine fahrlässige Körperverletzung zulasten der Opfer.

 Der Kölner Erzbischof Kardinal Rainer Maria Woelki.

Der Kölner Erzbischof Kardinal Rainer Maria Woelki.

Foto: dpa/Oliver Berg

Die Staatsanwaltschaft bezweifelt nun in ihrem Antwortschreiben auf die eingegangenen Anzeigen, dass Woelki und andere eine strafrechtlich relevante Pflicht zum Handeln, eine sogenannte Garantenpflicht, hatten, wie die Zeitung berichtet. „Jedenfalls ist nach den hier vorliegenden Erkenntnissen nicht ersichtlich, dass die konkreten Taten durch ein bestimmtes Handeln der angezeigten Personen, zum Beispiel (weitere) dienstliche Sanktionen, sicher hätten verhindert werden können“, zitiert die Zeitung den Staatsanwalt, der im Prozess gegen U. die Anklage vertreten hatte. Auch eine mögliche fahrlässige Körperverletzung durch Unterlassen geeigneter Gegenmaßnahmen sei nicht festzustellen. Hinweise auf Strafvereitelung hätten sich ebenfalls nicht ergeben. Die Aufnahme strafrechtlicher Ermittlungen sei abzulehnen.

Im Prozess vor dem Landgericht war wiederholt die Frage einer Mitverantwortung der Kirche für U.s Taten zur Sprache gekommen, gegen den weder Woelki noch von dessen Vorgänger Joachim Meisner ein striktes Kontaktverbot zu Minderjährigen verhängt oder ihm andere Auflagen gemacht hatten. Wie sich im Prozess herausstellte, setzte U. auch in der Zeit, in der das Erzbistum die Vorwürfe gegen ihn kannte, seine Missbrauchsserie fort.

(epd)
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