Angriff in Euskirchen 20-Jähriger soll mit einem Messer auf seinen Bruder eingestochen haben

Region · Ein 20-Jähriger aus Euskirchen muss sich vor dem Bonner Landgericht verantworten. Er soll seinen Bruder mit einem Messer schwer verletzt haben. Aber ist er überhaupt schuldfähig?

 Ein 20-Jähriger aus Euskirchen muss sich vor dem Bonner Landgericht antworten. Er soll auf seinen Bruder eingestochen haben.

Ein 20-Jähriger aus Euskirchen muss sich vor dem Bonner Landgericht antworten. Er soll auf seinen Bruder eingestochen haben.

Foto: dpa/Oliver Berg

Vor der Zweiten Großen Strafkammer am Bonner Landgericht muss sich seit Dienstagmorgen ein 20-Jähriger aus Euskirchen verantworten. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der junge Mann seinen 29-jährigen Bruder während eines Streits in der gemeinsamen Wohnung mit einem Messer schwer verletzt hat.

Es handelt sich allerdings nicht um eine Anklage, sondern um eine sogenannte Antragsschrift. Das liegt daran, dass die Staatsanwälte davon ausgehen, dass der Angreifer unter einer krankhaften seelischen Störung leidet. Nun muss das Gericht über die dauerhafte Einweisung in die Psychiatrie entscheiden.

Auch noch ein Drogenproblem

Die beiden Brüder hatten offenbar nicht durchgängig ein schlechtes Verhältnis. So kümmerte sich der Ältere immer wieder um seinen jüngeren Bruder, der neben seiner Erkrankung auch noch ein Drogenproblem hat. Der Alkohol- und Marihuanakonsum des 20-Jährigen spielte möglicherweise auch bei dem Streit vor dem Angriff eine Rolle. Jedenfalls gerieten die Brüder am Abend des 2. September des vergangenen Jahres erneut aneinander.

Er habe gerade Zwiebeln für „ein Süppchen“ geschnitten, sagte der Beschuldigte vor Gericht. Als sein Bruder nach Hause gekommen sei, habe man schnell miteinander gestritten. Es ging wohl auch um Geld zum Cannabiskauf, das nun an anderer Stelle fehlte. So sei es zu Handgreiflichkeiten gekommen, die schnell eskalierten.

Schnittwunden an der Schulter und an den Beinen

Das Opfer erlitt mehrere Schnittwunden an der Schulter und den Beinen. Auch er selber habe kleinere Schnittwunden an der Hand davongetragen, sagte der im Grundsatz geständige 20-Jährige. Er habe Angst verspürt. Sein Bruder sei nicht nur älter, sondern ihm auch eindeutig körperlich überlegen, führte er aus.

Ob die Geschichte mit den Zwiebeln Bestand haben wird, muss die weitere Verhandlung nun zeigen. Jedenfalls räumte der Beschuldigte schnell ein, dass er das Messer mit der 20 Zentimeter langen Klinge nicht frisch aus der Schublade geholt hatte, sondern auch schon in den vorausgegangenen Nächten unter seinem Kissen deponiert hatte. Allerdings nicht, um sich gegen seinen Bruder zur Wehr zu setzen, sondern gegen einen Bekannten, der ihm nach eigener Aussage nach dem Leben trachtet.

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