Nach Feuer in Flüchtlingsunterkunft Brandstifter hat in der Berufungsverhandlung keine Chance

Region · Ende Dezember 2021 brannte es in einer Flüchtlingsunterkunft in Euskirchen. Der Fall wurde nun zum zweiten Mal vor Gericht verhandelt.

 Keinen Erfolg hatte ein 49-Jähriger mit dem Versuch, Berufung gegen ein Urteil wegen Brandstiftung einzulegen.

Keinen Erfolg hatte ein 49-Jähriger mit dem Versuch, Berufung gegen ein Urteil wegen Brandstiftung einzulegen.

Foto: dpa/Arne Dedert

Es war kurz vor dem Jahreswechsel, als in der Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) an der Thomas-Eßer-Straße in Euskirchen ein Feuer ausbrach. Zwei Bewohner hatten am Abend des 29. Dezember 2021 gemeinsam in deren schmalen Dreibett-Zimmer getrunken, als gegen 20.30 Uhr ein Dritter eintrat, um sich eine verliehene Musikbox zurückholen. In diesem Moment jedoch drehte einer der beiden Zimmerbewohner durch.

Der 49-Jährige, gut alkoholisiert, beschwerte sich lautstark, dass man ihm Zigaretten und eine Haarschneidemaschine gestohlen habe. Er drohte: Wenn er seine Sachen nicht sofort zurückbekäme, setze er alles in Brand. Ohne Weiteres nahm er ein Bettlaken, hob es in die Höhe, zündete es mit einem Feuerzeug an und warf das flammende Tuch auf das obere Etagenbett.

Sachschaden von 80.000 Euro

Das Feuer breitete sich auf der Stelle aus. Zeugen und die Feuerwehr konnten zwar einen größeren Brand verhindern, dennoch mussten knapp 140 Personen evakuiert werden. Der betroffene Bereich der Asylunterkunft mit 32 Zimmern für 180 Bewohner war für mehrere Monate nicht bewohnbar. Der Sachschaden betrug 80.000 Euro.

Dieser Vorfall kurz vor Silvester 2021 wurde jetzt bereits ein zweites Mal vor Gericht verhandelt. Denn der 49-Jährige, der im Mai vom Amtsgericht Euskirchen wegen Brandstiftung zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden war, war in Berufung gegangen. Die Strafe, so befand der abgelehnte Asylbewerber, der seit 2008 durch Europa tourt, sei entschieden zu hoch.

Aber vor der Berufungskammer des Bonner Landgerichts stieß er auf wenig Verständnis, wenn nicht gar auf Granit. Mit dem Urteil könne er sehr zufrieden sein, bedeutete ihm der Kammervorsitzende. Wenn er sich die Akten genauer anschaue, so die Begründung, käme bei der Brandstiftung durchaus auch ein versuchtes Tötungsdelikt infrage. Denn an dem Abend, als das Bettlaken bereits brannte, habe der 49-Jährige den Dritten im Zimmer zunächst daran gehindert, das Feuer zu löschen.

Richter: Psychiatrische Unterbringung könnte in Betracht kommen

Schließlich habe er sich diesem noch in den Weg gestellt und ihn nicht aus dem Zimmer gelassen. Erst als der Mann schrie, habe er den Weg freigegeben. Ein böses Spiel, da der Brand hochbedrohlich war und theoretisch alle in äußerste Lebensgefahr brachte. Denn die Dreier-Zimmer im Obergeschoss des hinteren Gebäudetrakts sind nur durch dünne Holzwände, die nicht ganz zur Decke reichen, getrennt – und damit alle leicht entflammbar.

Am Ende spiegelte der Kammervorsitzende dem Angeklagten noch ein weiteres Szenario: Da der 49-Jährige sich an dem Abend „seltsam verhalten“ habe, käme vielleicht sogar eine psychiatrische Unterbringung in Betracht. Ein Gutachter stünde bereit, ihn zu untersuchen. Da dem Mann diese Aussichten keineswegs gefielen, zog er schnell die Berufung zurück. Damit bleibt es bei dem Urteil des Euskirchener Schöffengerichts.

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