Nach Feuer in Flüchtlingsunterkunft Brandstifter hat in der Berufungsverhandlung keine Chance

Region · Ende Dezember 2021 brannte es in einer Flüchtlingsunterkunft in Euskirchen. Der Fall wurde nun zum zweiten Mal vor Gericht verhandelt.

 Keinen Erfolg hatte ein 49-Jähriger mit dem Versuch, Berufung gegen ein Urteil wegen Brandstiftung einzulegen.

Keinen Erfolg hatte ein 49-Jähriger mit dem Versuch, Berufung gegen ein Urteil wegen Brandstiftung einzulegen.

Foto: dpa/Arne Dedert

Sachschaden von 80.000 Euro

Richter: Psychiatrische Unterbringung könnte in Betracht kommen

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