Berufung am Bonner Landgericht Boxer schlägt betrunkenen Gast in Euskirchener Sauna bewusstlos

Euskirchen · Ein Profiboxer war vor dem Euskirchener Amtsgericht verurteilt worden, weil er einen alkoholisierten Saunagast bewusstlos geschlagen hatte. Dagegen legte er Berufung ein – gleich aus mehreren Gründen.

 Eine Sauna in Euskirchen war Schauplatz einer handfesten Auseinandersetzung zwischen zwei Männern.

Eine Sauna in Euskirchen war Schauplatz einer handfesten Auseinandersetzung zwischen zwei Männern.

Foto: dpa/Andreas Gebert

Eine Feier in einer Sauna in Euskirchen endete im August 2019 mit Gewalt: Gemeinsam mit ein paar Freunden wollte ein Assistenzarzt damals die Geburt seiner Tochter feiern. Dass aber Schnaps und Schwitzen eine üble Kombination darstellen können, wurde klar, als sich der angehende Radiologe in der Wellnessoase erstmals übergeben musste.

Als ihn eine Mitarbeiterin daraufhin zur Vermeidung eines Hausverbots bat, die Anlage zu verlassen, soll der damals 36-Jährige ausgerastet sein und begonnen haben, die Frau aufs Übelste zu beleidigen. Das rief wiederum einen anderen Saunagast auf den Plan, von dem sich der alkoholisierte Pöbler aber ebenfalls nicht beruhigen ließ.

Vielmehr – so heißt es in einem Urteil des Amtsgerichts Euskirchen vom September 2020 – soll der Mann den Gast mit den Worten „Komm raus, ich stech dich ab“ aufgefordert haben, die Angelegenheit vor der Türe zu klären. Allerdings handelte es sich bei dem eingreifenden Gast um einen Profiboxer, und der Pöbler verbrachte die folgenden Wochen mit gravierenden Verletzungen in einem Krankenhaus.

Boxer geht am Bonner Landgericht in Berufung

Das Amtsgericht Euskirchen hatte den Sportler wegen gefährlicher Köperverletzung zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Dagegen wehrt er sich nun in einem Berufungsverfahren vor dem Bonner Landgericht. Auf die Frage des Berufungsrichters, was seiner Meinung nach an dem erstinstanzlichen Urteil falsch sei, antworteten die beiden Verteidiger des Boxers kurz und knapp: „Alles!“

Das Vorgehen ihres Mandanten sei ein Akt der Zivilcourage gewesen und das Urteil daher ungerecht. Es habe gravierende Fehler in der Beweisaufnahme und im Urteil gegeben, insbesondere monierte die Verteidigung, dass die Notwehrsituation, in der sich der Boxer befunden habe, vom Euskirchener Amtsrichter nicht gewertet worden sei: Hilfe zu leisten sei schließlich selten geworden, das habe aber im Urteil keine Rolle gespielt. In der Kreisstadt hätten sie sich noch mit einer Einstellung des Verfahrens zufrieden gegeben, nun wollten sie aber einen Freispruch erreichen.

Boxer schlug Betrunkenen mit Holzdeckel

Offenbar war das spätere Opfer nach der ersten Aufforderung der Mitarbeiterin, die Anlage zu verlassen, noch einmal in die Sauna zurückgekehrt, weil es sein Handtuch vergessen hatte. In der Folge soll sich eine Art Verfolgungsjagd rund um mehrere Säulen im Mittelbereich der Anlage abgespielt haben. Dort entspannte offenbar der Faustkämpfer gerade mit Freunden auf einer Liege.

Weil die Mitarbeiterin seinem Empfinden nach der Situation nicht gewachsen gewesen sei, habe er dann eingegriffen. Der Aufforderung des alkoholisierten Widersachers, die Sache vor der Tür zu klären, sei er nur widerwillig nachgekommen. Tatsächlich habe er Angst gehabt, dass der ihm unbekannte Gast seiner Drohung Taten folgen lassen könne und er sich draußen plötzlich mehreren möglicherweise bewaffneten Gegnern gegenüber sähe.

Tatsächlich trug der Arzt vor der Tür allerdings weder eine Stichwaffe bei sich, noch ließ ihm der Boxer überhaupt Gelegenheit zu einem Angriff: Mit dem hölzernen Deckel eines Abfallbehälters schlug er seinen Kontrahenten mit einem einzigen Schlag bewusstlos. Nun will die Berufungskammer erneut alle Zeugen hören; mit einer Entscheidung wird erst Anfang Mai gerechnet.

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