Nach Angriff auf Nachbarn Euskirchener muss in psychiatrisches Krankenhaus

Euskirchen · Ein 27-Jähriger fiel immer wieder durch Körperverletzungsdelikte auf. Zuletzt hatte er seinen Nachbarn mit einer Holzlatte attackiert. Der Richter sah wegen seiner psychischen Erkrankung keine Hoffnung auf Besserung.

 Das Landgericht Bonn beschäftigte sich mit dem Fall eines gewaltätigen psychich Erkrankten.

Das Landgericht Bonn beschäftigte sich mit dem Fall eines gewaltätigen psychich Erkrankten.

Foto: dpa/Oliver Berg

Wegen diverser Körperverletzungs- und Beleidigungsdelikte stand ein 27-jähriger Euskirchener vor dem Bonner Landgericht: Nun hat die 2. Große Strafkammer den Mann nicht nur zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt, sondern auch seine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.

Der vielfach Vorbestrafte stand zum Zeitpunkt der neuen Taten noch unter einer laufenden Bewährung. Angesichts der Erkrankung des Verurteilten ist die Freiheitsstrafe allerdings von eher symbolischer Bedeutung: „Der Verurteilte muss sicherlich nicht in ein Gefängnis“, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Schmitz-Justen. Die Dauer der bisher angeordneten vorläufigen Unterbringung wird nämlich auf die Haftstrafe angerechnet.

Offenbar war der bullige und mehr als zwei Meter große Angeklagte in der Nachbarschaft bestens bekannt: Immer wieder kam es zu brenzligen Situationen mit dem 150-Kilo-Mann. Der psychisch Kranke fühlte sich bereits von Alltagshandlungen, wie einem freundschaftlichen Schulterklopfen derart provoziert, dass er mit Gewalt reagierte. Eine autistische Grunderkrankung war erst spät diagnostiziert worden und die Mutter des intelligenzgeminderten Manns, der seit dem Jahr 2014 unter Betreuung steht, war mit der Situation regelmäßig überfordert.

Angeklagter griff Nachbarn mit Holzlatte an

Der Verurteilte könne zum Einen Konfliktsituationen nicht richtig einschätzen, begründete Schmitz-Justen die Kammerentscheidung. Zum Anderen verfüge er auch nur über ein sehr begrenztes Repertoire an Verhaltensweisen mit denen er reagieren könne.

Auch am Anfang der nun verurteilten Tatserie stand eine Auseinandersetzung mit einem Nachbarn. Nach einem kurzen Wortgefecht geriet der Verurteilte derart in Rage, dass er seine Wohnung verließ und den Mann mit einem griffbereit hinter seiner Wohnungstür deponierten Vierkantholz traktierte.

Deutlich gravierender schätzte Schmitz-Justen allerdings den Übergriff auf eine 15-jährige Schülerin ein: Wer den Verurteilten anschaue, wisse sofort, was ein Schlag von ihm bewirken könne. Das junge Mädchen hatte an einer Bushaltestelle Annäherungsversuche des Mannes abgelehnt und wurde wohl aus Frust darüber anschließend im Bus von ihm mit der Faust geschlagen. Die Jugendliche musste zwei Tage in einem Krankenhaus behandelt werden.

Opfer trugen meist leichte Verletzungen davon

Grundsätzlich kamen die Opfer aber bislang mit leichteren Blessuren wie blauen Flecken, schmerzhaften Prellungen oder blutenden Schürfwunden davon. Dass das auch in Zukunft so bleibe, sei allerdings nicht wahrscheinlich, sagte der Richter. Außerdem liege die Rückfallgefahr laut einem Gutachter deutlich über 50 Prozent.

Hinsichtlich einer möglichen Aussetzung zur Bewährung sah das Gericht derzeit „kein Setting, in das man den Verurteilten entlassen“ könne.

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