Mann soll Feuer gelegt haben Euskirchener wegen versuchten Mordes angeklagt

Euskirchen/Bonn · Mit einem Brand in seinem Haus will ein 40-jähriger Euskirchener nichts zu tun gehabt haben. Allerdings glaubt ihm der Richter nicht.

 Vor dem Bonner Schwurgericht muss sich ein 40-Jähriger wegen versuchten Mordes verantworten.

Vor dem Bonner Schwurgericht muss sich ein 40-Jähriger wegen versuchten Mordes verantworten.

Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Was der Angeklagte in seinem rheinisch gefärbten Tonfall sagte, klang nachvollziehbar. Allein die Fakten sprechen möglicherweise eine andere Sprache.

Jedenfalls zeigte sich der Vorsitzende Richter der 4. Großen Strafkammer, Klaus Reinhoff, skeptisch. Seit Montag muss sich vor dem Bonner Schwurgericht ein 40-jähriger Euskirchener wegen versuchten Mordes verantworten. Er soll ein Dreiparteienhaus in Euskirchen, in dem er bis vor kurzer Zeit mit seiner Ehefrau lebte, in der Nacht zum 6. Mai vergangenen Jahres in Brand gesetzt haben.

Feuerwehr verhinderte Schlimmeres

Die Staatsanwaltschaft nimmt an, dass der 40-Jährige Kleidungsstücke seiner damals von ihm getrennt lebenden Frau in einen Müllsack gestopft und diesen dann auf einem Treppenabsatz angezündet hat. Die über dem mutmaßlichen Brandherd liegende Holztreppe geriet schnell in Brand. Nur weil eine Nachbarin rechtzeitig die Feuerwehr benachrichtigte, blieb das Feuer beherrschbar. Alle vier Bewohner konnten unverletzt aus dem Haus gebracht werden.

Viel will der Angeklagte davon aber nicht mitbekommen haben: Er sei bei seiner Tante gewesen, habe bei seiner Rückkehr nach Hause ein Schlafmittel genommen und sei erst von dem Geräusch des Brandmelders wach geworden, sagte er. Alkohol habe er an dem Abend nicht getrunken. „Das ist doch Käse“, meinte der Richter. Er sei dafür bekannt, dass er immer sage, was er denke, bekundete der Vorsitzende über sich. „Reden wir doch mal über Ihre Frau“, so Reinhoff.

Eifersucht als Motiv?

Die Staatsanwaltschaft vermutet nämlich Eifersucht als Tatmotiv, und offenbar gab es in besagter Nacht einen regen Handy-Chat zwischen den Noch-Eheleuten. „Du bist nicht bei mir Schatz, ich bin allein“, soll der Mann darin etwa kurz vor dem Brandausbruch geschrieben haben. Seine Frau befand sich da gerade in Frankfurt bei ihrem neuen Partner.

Zunächst sollte sich der Angeklagte nur wegen des Vorwurfs der schweren Brandstiftung vor einem Schöffengericht verantworten, aber offenbar konnten die Ankläger ein versuchtes Tötungsdelikt nicht ausschließen. Mit einem Urteil wird Mitte Juli gerechnet.

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