Seine Frau wollte die Trennung Euskirchner muss acht Jahre in Haft für tödliche Schläge

Euskirchen/Bonn · Ein 43-Jähriger aus Euskirchen wurde vor dem Bonner Schwurgericht zu acht Jahren Haft verurteilt, weil er seine Ehefrau umgebracht hat. Es war nicht das erste Mal, dass er ihr gegenüber handgreiflich geworden war.

 Ein Euskirchner ist wegen Totschlags zu einer acht Jahre langen Haftstrafe verurteilt worden.

Ein Euskirchner ist wegen Totschlags zu einer acht Jahre langen Haftstrafe verurteilt worden.

Foto: dpa/Arne Dedert

Obwohl die Ehefrau rund drei Stunden vor ihrem Tod ihre Adresse beim Notruf hinterlegt hatte, kam die Hilfe zu spät: Gegen Mitternacht am 12. November vergangenen Jahres hat ein 43-Jähriger seine 26-jährige Frau in der gemeinsamen Euskirchener Wohnung ums Leben gebracht. Am Donnerstagmittag wurde der Mann nun vor dem Bonner Schwurgericht wegen Totschlags zu einer Haftstrafe von acht Jahren verurteilt.

„Dass der Verurteilte seine Frau wirklich geliebt hat und die Tat bereut, das glauben wir ihm sogar“, sagte die vorsitzende Richterin Jeannine Dietzmann in der Urteilsbegründung. „Er war wirklich stolz auf seine Frau.“ Ein brutaler Schläger war er wohl tatsächlich nicht – dennoch gehörten verbale und mehrfach auch körperliche Gewalt von Beginn an zum Ehealltag des Paares.

Der gelernte Koch hatte seine spätere Ehefrau im Rahmen eines Aufenthaltes in seiner tunesischen Heimat noch während ihres Studiums kennengelernt. Im Februar 2017 heirateten die beiden, im Juli desselben Jahres zog das Paar dann nach Euskirchen. Im April 2018 kam der gemeinsame Sohn zur Welt. Im selben Jahr suchte sich seine Frau professionelle Hilfe und erließ ein Kontaktverbot. Offenbar hatte der Mann seine Frau bereits während der Schwangerschaft mehrfach geohrfeigt und beschimpft.

Frau wollte sich trennen

Wenige Monate später spricht sich das Paar aber aus, versöhnt sich und in der nächsten Zeit soll Gewalt kein Thema mehr gewesen sein. Das änderte sich aber wieder und spätestens im Spätsommer vergangenen Jahres war die Frau fest entschlossen, sich dauerhaft von ihrem Ehemann zu trennen. „Sie wollte es diesmal wirklich durchziehen“, sagte eine Bekannte des Opfers als Zeugin aus.

Am Tatabend hinterließ die Frau dann zwei eindeutige Sprachnachrichten auf dem Handy ihres Mannes: Sie wolle die Trennung. Dass ihr Noch-Partner das möglicherweise nicht so einfach hinnehmen würde, ahnte die Frau wahrscheinlich und benachrichtigte zur Sicherheit vorab den Notruf.

Nachdem der Mann die Sprachnachrichten seiner Frau offenbar zunächst nicht ernst genommen hatte, entwickelte sich nach seiner Rückkehr schnell ein heftiger Streit. Nach einer provokativen Äußerung der Frau würgte der Mann sie so lange, dass sie fast ohnmächtig geworden wäre. Dann ließ er von ihr ab. „Gegen jede Erwartung hat sie sich dann gewehrt“, fuhr Dietzmann in der Urteilsbegründung mit der Skizzierung der Ereignisse fort. Es sei zu einer Rangelei gekommen, in deren Verlauf die Frau mit dem Hinterkopf gegen die Bettkante schlug. Als sich die schwer verletzt Frau weiter wehrte, schlug der Mann ihren Kopf mehrfach auf den Boden.

Nach der Bluttat rief der Täter zunächst einen Freund an, der sich um den kleinen gemeinsamen Sohn kümmern sollte. Auf dessen Rat rief er den Notruf. Für seine Frau kam aber jede Hilfe zu spät: Sie verstarb am folgenden Tag in einer Klinik an den Folgen eines Schädel-Hirntraumas.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort