Prozess in Köln Ex-Förderschüler hat Anspruch auf Entschädigung durch NRW

Köln · Ein heute 21-Jähriger musste seine Schulzeit an einer Förderschule für geistige Behinderung verbringen - obwohl es Anzeichen gab, dass er auch auf einer Hauptschule hätte erfolgreich sein können. Der junge Mann verklagt daher NRW - und bekommt grundsätzlich Recht.

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