Fall aus Euskirchen vor Bonner Landgericht Ex-Soldat muss wegen Vergewaltigung ins Gefängnis

Euskirchen/Bonn · Fünf Jahre Haft lautet das Urteil gegen den 47-Jährigen, der wegen Vergewaltigung vor dem Bonner Landgericht saß. Der frühere Soldat hatte seine langjährige Freundin vergewaltigt.

Am Ende hat die 10. Große Strafkammer des Bonner Landgerichts keinerlei Zweifel mehr: Der 47-jährige Mann auf der Anklagebank hat seine langjährige Freundin, die ihm kurz vorher das Beziehungsaus verkündet hatte, am 29. April in der gemeinsamen Wohnung in der Nähe von Euskirchen vergewaltigt. Das Gericht schickt den Ex-Soldaten, der zuletzt als Türsteher im Sicherheitsbereich tätig war, wegen besonders schwerer Vergewaltigung für fünf Jahre hinter Gitter.

Demnach war Folgendes geschehen: Der Angeklagte kam am Tattag gegen 17 Uhr in die Wohnung, in der er trotz der Trennung noch lebte. 16 Jahre waren er und die 54-Jährige ein Paar gewesen, und so hatte sie ihn nicht aus der gemeinsamen Wohnung werfen wollen, als die Beziehung für sie beendet war. Als er die Wohnung betrat, befand sie sich halb entkleidet im Badezimmer. Da stürzte er sich auf sie, fesselte sie, schleppte sie ins Schlafzimmer und vergewaltigte sie mit den Worten: „Du gehörst mir.“ Und erklärte weiter: Das dürfe nur er mit ihr machen, und sonst niemand. Ihr Weinen und Flehen, von ihr abzulassen, ignorierte er.

Im Prozess hatte sich der 47-Jährige nicht nur auf partiellen Gedächtnisverlust berufen, sondern auch ein völlig anderes Bild der Beziehung und ihres Endes geschildert. Danach habe sie an ihm festgehalten und sich nach der Trennung mehrfach bei ihm auf dem Handy gemeldet. So habe sie sich Juni noch beschwert, dass er ihr nicht zum Geburtstag gratuliert habe. Nachdem die 54-Jährige solche Anrufe jedoch bestritten hatte, ließ die Strafkammer sein Handy analysieren – mit dem Ergebnis: Der 47-Jährige hatte sein Handy manipuliert und die angeblichen Anrufe der Ex-Freundin mittels einer speziellen Software selbst installiert. Noch im Gerichtssaal wurde er vor eineinhalb Wochen wegen Verdunkelungsgefahr in U-Haft genommen und hinter Gitter geschickt.

Dort wird er nun die nächsten Jahre bleiben müssen, falls das Urteil einer Revision standhält.

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