Interview mit Kölner Polizei Filmen an der Unfallstelle ist nicht erlaubt

Köln · Ein Sprecher der Kölner Polizei erklärt, welche Handhabe Ordnungshüter gegen Gaffer haben. Wer das Handy an einer Unfallstelle zückt, muss mit Konsequenzen rechnen.

Wie stark hat das Gaffen in den vergangenen Jahren zugenommen?

Carsten Rust: Es ist anzunehmen, dass mit der stark zunehmenden Nutzung von sozialen Medien und Smartphones auch die Gaffer-Problematik stark zugenommen hat.

Welche Sanktionsmöglichkeiten haben Polizisten an der Unfallstelle?

Rust: Das bloße Hinsehen ist zunächst nicht ordnungswidrig oder strafbar. Anders stellt sich die Situation dar, wenn Neugier und Sensationslust zu ordnungswidrigem oder gar strafbarem Verhalten führen. Beispielsweise durch Benutzen des Seitenstreifens, bei selbstgefährdendem Betreten der Autobahn-Fahrbahn oder gar dem Filmen beziehungsweise Fotografieren der Einsatzstelle. Das ist im Sinne des Paragrafen 201a Strafgesetzbuch (StGB) strafbar.

Mit welche Strafen müssen die Täter rechnen?

Rust: Die Sanktionsmöglichkeiten reichen – je nach Fehlverhalten – von der Erteilung eines Verwarnungsgeldes ab 15 Euro bis hin zur Erstattung einer Strafanzeige. Es droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe.

Was gilt bei Menschen, die Unfälle filmen oder fotografieren?

Rust: Wer mit seinem Smartphone beim Vorbeifahren an der Unfallstelle filmt oder fotografiert begeht einen Verstoß im Sinne des Paragrafen 23 Absatz 1a der Straßenverkehrsordnung. Dieser Verstoß wird mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro und einem Punkt geahndet. Überdies kommen aber auch noch Maßnahmen nach dem Polizeigesetz NRW in Frage. So kann gegenüber „Gaffern“ zur Gefahrenabwehr ein Platzverweis ausgesprochen werden, der bei Bedarf mit einer Ingewahrsamnahme durchgesetzt werden kann.

Die Rheinbacher Feuerwehr habe wiederholt beobachtet, dass Polizeibeamte nach der Unfallaufnahme Gaffer gefilmt und anschließend mit einer Strafanzeige belangt hätten. Stimmt das?

Rust: Ja, auch die Polizei Köln hat bereits zur Beweissicherung gefilmt und fotografiert. So etwas kann als beweissichernde Maßnahme beim Verdacht auf Straftaten im Sinne des Paragrafen 201a StGB in Betracht kommen. Die polizeilichen Film- beziehungsweise Fotoaufnahmen tragen folglich zur Ermittlung von Tatverdächtigen bei. Die Gefahrenabwehr (Erste Hilfe, Unterstützung der Rettungskräfte, Verhütung von Unfällen am Stauende) hat allerdings Vorrang vor der Strafverfolgung von Gaffern. Wird Strafanzeige erstattet, muss ein Gaffer mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe rechnen.

Wie viele Verfahren wurden im Zuständigkeitsbereich der Kölner Polizei zuletzt gegen Gaffer eingeleitet, und wie viele Strafen wurden tatsächlich verhängt?

Rust: Die Anzahl der Strafanzeigen hängt maßgeblich von den Tatgelegenheiten ab, also von den konkreten Unfallsituationen. Der Einsatz der Sichtschutzwände reduziert beispielsweise die Tatgelegenheiten. Die Wände wurden auch von der Polizei Köln eingesetzt. Zur Frage, wie viele Strafen tatsächlich in diesem Zusammenhang verhängt wurden, müsste die Kölner Justiz beantworten.

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