Prozess in Bonn Flüchtling soll in Unterkunft in Mechernich Feuer gelegt haben

Mechernich/Bonn · Im Juli stand das Dach einer städtischen Flüchtlingsunterkunft in Mechernich-Strempt in Flammen. Jetzt hat die Bonner Staatsanwaltschaft einen angeblichen Syrer wegen schwerer Brandstiftung angeklagt. Doch seine Identität ist nicht zweifelsfrei geklärt.

Als die Flammen am Morgen des 25. Juli aus den Dachfenstern einer städtischen Unterkunft in Mechernich-Strempt schlugen, herrschte Großalarm in dem Ort. Die Feuerwehr bekämpfte das Feuer mit 51 Einsatzkräften, Menschen wurden nicht verletzt. Nun hat die Bonner Staatsanwaltschaft einen angeblich syrischen Flüchtling wegen schwerer Brandstiftung angeklagt, wie der Sprecher des Bonner Landgerichts, Bastian Sczech, mitteilte.

Denn ob der Mann tatsächlich, wie er angibt, Syrer und 31 Jahre alt ist, steht nicht fest. Fest steht für die Staatsanwaltschaft jedoch, dass er es war, der an dem Morgen um 5.40 Uhr im Dachgeschoss ein Stück Papier angezündet und dort auf ein Sofa warf, um Feuer zu legen. Mit Erfolg. Denn binnen kurzem brannte der Dachstuhl lichterloh und die Feuerwehr konnte nicht verhindern, dass er vollständig ausbrannte. Der Schaden wird auf 200 000 Euro beziffert, das Haus war laut Anklage erst einmal unbewohnbar.

Allerdings schafften es die Wehrleute, das Feuer in einer halben Stunde zu löschen und ein weiteres Ausbreiten zu verhindern. Und glücklicherweise wurde niemand der in dem Haus lebenden Personen verletzt, alle konnten sich rechtzeitig ins Freie retten. Das Haus ist eines von drei Gebäuden auf dem Gelände, in denen die Stadt Sozialwohnungen unterhält. In zwei der Häuser wohnen Obdachlose, im dritten sind Flüchtlinge untergebracht.

Als Ursache für das Feuer stand schnell fest, dass es sich um Brandstiftung handelte. Und zunächst richtete sich der Verdacht gegen einen Obdachlosen, nicht zuletzt auch deshalb, weil der 31-jährige Angeklagte ihn und einen weiteren Bewohner beschuldigt hatte. Aber schließlich geriet zunehmend der 31-Jährige in Verdacht, zumal ein Zeuge ihn laut Anklage bei der Tat beobachtet hatte. Seit dem 16. September sitzt der Angeklagte in Untersuchungshaft.

Ob er allerdings der ist, für den er sich ausgibt, ist laut Staatsanwaltschaft nicht zweifelsfrei geklärt. Denn er soll auch noch unter einem Aliasnamen mit einem anderen Geburtsnamen hier geführt werden, und danach soll er kein in Damaskus geborener Syrer, sondern ein in Kairo geborener Ägypter sein. Fest steht laut Anklage jedoch: Er hat als Syrer in Deutschland einen Asylantrag gestellt. Der Staatsanwaltschaft zufolge bestreitet er die Tat und behauptet, Syrer zu sein, dessen drei Kinder gestorben seien. Wie, ist nicht bekannt. Bekannt ist hingegen, dass er wegen Drogendelikten vorbestraft ist und laut Anklage sieben weitere Verfahren gegen ihn laufen - unter anderem wegen Beleidigung, Bedrohung, räuberischer Erpressung und Körperverletzung.

Wie der Gerichtssprecher mitteilte, muss sich der Angeklagte, der weder lesen noch schreiben kann und von Sozialleistungen lebt, demnächst vor der 1. Großen Strafkammer des Bonner Landgericht verantworten.

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