Köln/Bonn So geht der Flughafen mit Rückkehrern aus Risikogebieten um

Köln/Bonn · Seit Mittwoch bestehen scharfe Einreisebestimmungen aus Risikogebieten: Einreisende müssen für 14 Tage in häusliche Quarantäne. Doch wird das am Flughafen Köln/Bonn kontrolliert? Und für wen gibt es Ausnahmen?

 Immer mehr Flüge registriert der Flughafen Köln/Bonn – auch in Risikogebiete. Rückkehrer müssen unter Umständen in Quarantäne. (Symbolfoto)

Immer mehr Flüge registriert der Flughafen Köln/Bonn – auch in Risikogebiete. Rückkehrer müssen unter Umständen in Quarantäne. (Symbolfoto)

Foto: dpa-tmn/Roland Weihrauch

Eine neue Fassung der Corona-Einreiseverordnung, die seit dem 15. Juli gültig ist, sieht vor, dass sich Einreisende aus Risikogebieten grundsätzlich 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben müssen. Darauf hatten sich Bund und Länder verständigt. „Wir als Flughafen informieren die Passagiere nach Ankunft über Flyer und Plakate über aktuelle Einreiseregelungen. Außerdem stehen wir zu diesem Thema in regelmäßigem Austausch mit dem Gesundheitsamt“, sagt Hannah Schneider, stellvertretende Sprecherin des Flughafens Köln/Bonn.

Die Einreisekontrolle der Passagiere aus Ländern, zu denen das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen hat, ist hoheitliche Aufgabe der Bundespolizei, die Umsetzung von Quarantänemaßnahmen wiederum Sache des Gesundheitsamtes. „Wir sind lediglich für die Kontrollen nach Artikel 6 des Schengener Grenzkodex zuständig“, sagt Christian Große-Onnebrink von der Bundespolizeiinspektion Flughafen Köln/Bonn.

Die Urlaubsrückkehrer erhielten lediglich einen Flyer, in dem die Passagiere über aktuelle Einreiseregelungen und Quarantänebestimmungen informiert werden. „Die Betroffenen werden nicht von ihrer eigenen Sorgfaltspflicht entbunden“, so der Sprecher der Bundespolizei, der betont, dass dem empfindliche Strafen drohen, der sich nicht an die Auflagen hält. Simone Winkelhog vom Presseamt der Stadt Köln erklärt, dass die Flugblätter am Flughafen in mehreren Sprachen ausliegen und jeder, der sich in einem Risikogebiet aufgehalten hat, sich „unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft in Quarantäne begeben und sich dort für 14 Tagen absondern“ muss.

„Das ist keine Lappalie, das sollte jedem bewusst sein“, so Winkelhog. Indes hätten die Kölner in der Vergangenheit die Erfahrung gemacht, dass sich die Bürgerinnen und Bürger in der Regel an die Quarantänebestimmungen halten. Auch jetzt würden stichprobenhafte Kontrollen durchgeführt, sagte sie: „Wer sich nicht daran hält, den erwartet ein Bußgeld.“

Ahndung liegt in der Zuständigkeit von Städten und Gemeinden

„Wichtig ist, dass es sich hierbei um eine Quarantäne per Verordnung handelt. Anders als bei den Quarantänen für Personen, die mit dem Coronavirus infiziert sind, oder für Kontaktpersonen ist hier keine Ordnungsverfügung erforderlich“, sagt Katja Eschmann von der Pressestelle der Rhein-Sieg-Kreises.

Wer sich trotz Quarantäneverpflichtung nicht in die Häuslichkeit begibt oder sich nicht beim Gesundheitsamt meldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Ahndung der Ordnungswidrigkeiten liegt Eschmann zufolge ebenso wie die Einhaltung der Quarantäne selbst in der Zuständigkeit der Städte und Gemeinden.

Die beiden Sprecherinnen betonen aber, dass es unter bestimmten Umständen eine Befreiung von der Quarantänepflicht geben kann. Eschmann: „Die Erfahrung zeigt, dass Rückkehrerinnen und Rückkehrer zum Beispiel aus der Türkei, die sich beim Gesundheitsamt melden, in der Regel bereits einen ordnungsgemäßen negativen Test vorweisen können." Schnelltests sind aber nicht ausreichend. Winkelhog ergänzt, dass dieser Test „höchstens 48 Stunden vor der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland durchgeführt worden sein muss“.

Das ärztliche Zeugnis muss zudem in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein und bestätigen, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus vorhanden sind. Es muss sich auf eine molekularbiologische Testung auf das Coronavirus SARS-CoV-2 stützen („PCR“).

Ausnahmeregelung bei negativen Corona-Tests

Es besteht aber auch die Möglichkeit, sich nach Rückkehr in die Häuslichkeit hier eine Testung bei seinem Hausarzt vornehmen zu lassen. „In diesem Fall ende die Quarantäne mit dem negativen Testergebnis“, sagt Eschmann. Bis zum Erhalt des negativen Ergebnisses müssten die Quarantäneregeln selbstverständlich eingehalten werden. Wer aus einem „Hochinzidenzland“ komme (Ländern mit einer Neuinfiziertenzahl von über 50 Fällen pro 100.000 Einwohner), der könne den Test unentgeltlich beim Gesundheitsamt machen lassen, so die Kölner Sprecherin, alle anderen müssten die Kosten selbst tragen.

Unterdessen meldet die Flughafensprecherin, dass der Flughafen in den vergangenen Tagen zum ersten Mal wieder mehr als 10.000 Passagiere an einem Tag begrüßt hat. Schneider: „Das ist natürlich im Gegensatz zu den rund 45.000, die sonst an einem üblichen Sommerferientag bei uns starten oder landen, sehr wenig. Dennoch: Wir freuen uns über jeden einzelnen Passagier und darüber, dass peu à peu immer mehr Reisende bei uns in ihren Urlaub starten.“

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