Keine vorsätzliche Sachbeschädigung Geldstrafe wegen Flutung von Polizeiwache am Kölner Hauptbahnhof

Köln · Ein 34 Jahre alter Mann, der vor viereinhalb Jahren die Bundespolizeiwache im Kölner Hauptbahnhof überschwemmt hat, ist in einer Berufungsverhandlung vor dem Kölner Landgericht schuldig gesprochen worden.

 Nach dem Schaden musste die Bundespolizei in Container umziehen.

Nach dem Schaden musste die Bundespolizei in Container umziehen.

Foto: Henning Kaiser

Entgegen dem erstinstanzlichen Urteil vor dem Kölner Amtsgericht im Mai 2019 erkannte die Berufungskammer am Mittwoch jedoch keine vorsätzliche Sachbeschädigung. Bis heute ist die Bundespolizei am Hauptbahnhof Köln in einem Container-Provisorium auf dem benachbarten Breslauer Platz untergebracht. Gegen das Urteil ist Revision beim Oberlandesgericht Köln zugelassen.

„Wir gehen davon aus, dass Sie weder wussten, was Sie anrichten können, als sie das Drahtkörbchen um den Sprinkler anfassten, noch dass Sie es wollten“, sagte der Vorsitzende Richter am Mittwoch. Neben der Verurteilung wegen Sachbeschädigung wurde der Deutsche auch wegen Missbrauchs von Notrufen schuldig gesprochen.

Das Gericht setzte eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 25 Euro fest - also insgesamt 625 Euro. In erster Instanz war der Mann zu insgesamt 1250 Euro verurteilt worden.

Laut dem nun ergangenen Urteil hatte der Mann am 1. Mai 2017 nach einer durchzechten Nacht zunächst in einer S-Bahn grundlos die Notbremse gezogen. Nach der Feststellung seiner Personalien und einem Alkoholtest auf der Bundespolizeiwache fasste der mit rund zwei Promille erheblich alkoholisierte Mann in einem Warteraum den an der Decke angebrachten Sprinkler einer Feuerlöschanlage an und beschädigte ihn. Daraufhin schoss Wasser in die Wache und flutete beinahe das gesamte Erdgeschoss.

Der Sprinkler konnte erst nach mehreren Minuten abgestellt werden. Der Dienststellenleiter der Bundespolizeiwache bezifferte den Schaden in erster Instanz auf rund 140.000 Euro.

(dpa)
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