Prozess in Bonn Frau soll Ehemann Schlafmittel untergemischt haben

Bonn · Aus Eifersucht soll die Frau eines 53-jährigen Polizisten ihrem Ehemann Schlafmittel untergemischt haben. Dafür bekam die Angeklagte zwar eine Bewährungsstrafe - doch nun wird der Fall in Bonn neu aufgerollt.

 Symbolfoto.

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„Wird schon schiefgehen!“, heißt das Buch eines fernsehbekannten Ehepaars aus Nümbrecht. Darin beschreiben die 55-jährige Arzthelferin und der 53-jährige Polizist, wie sie in Eigenarbeit ein Haus gebaut haben. Gründlich schiefgegangen ist aber wohl die Beziehung des mittlerweile geschiedenen Paars: Weil sie ihrem noch-Mann im Jahr 2016 einen hochdosierten Schlafmittel-Cocktail verabreicht haben soll, wurde die Frau im vergangenen Herbst vor dem Amtsgericht Waldbröl wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt. Gegen das Urteil legte der Mann, der als Nebenkläger aufgetreten war, Berufung ein. So wird die Geschichte demnächst vor dem Bonner Landgericht neu aufgerollt.

Nachdem das Haus fertig war, kam es wohl zu Eheproblemen

Der Hausbau wurde über Jahre von einem Fernsehmagazin dokumentarisch begleitet, nach der Fertigstellung kam es dann wohl zu Eheproblemen. Nachdem ihr Mann von der Geburtstagsfeier einer Bekannten am Abend des 27. August 2016 erst am Nachmittag des folgenden Tages zurückkehrte, soll die Frau vor Wut gekocht haben. Aus Eifersucht habe sie ihn dann einige Stunden ruhigstellen wollen, heißt es im Urteil des Amtsgerichts. So habe sie sechs Tabletten eines sonst von ihr selber verwendeten starken Schlafmittels in Saft aufgelöst und ihrem Ehemann zu trinken gegeben. Dem fiel zwar ein merkwürdiger Bodensatz auf, dennoch ließ er sich von seiner besseren Hälfte beschwichtigen und trank das Glas leer. Das ist das Letzte, an das er sich erinnert: Er erleidet eine sogenannte Somnolenz mit anschließendem Filmriss. Selbst nachdem er am folgenden Montagabend in einer Gummersbacher Klinik wieder zu sich kommt, ist der Polizist noch nicht wieder zeitlich und räumlich orientiert.

Dosis des Schlafmittels hätte tödlich sein können

Seine Frau hatte den Ärzten gegenüber erst nach einigem Zögern die Schlafmittelgabe zugegeben. Ihr Mann hat nach seinen eigenen Angaben in der Folge psychisch gelitten und war über mehrere Monate arbeitsunfähig. Die Gabe hätte wohl auch tödlich sein können, im Blut des Polizisten waren nämlich Spuren weiterer Medikamente nachgewiesen worden. Das Amtsgericht war in seinem Urteil aber nicht von einer Tötungsabsicht ausgegangen. Berufung hatte der Mann als Nebenkläger eingereicht, weil das Amtsgericht verkannt habe, dass es gewisse Indizien dafür gebe, dass seine Frau ihn habe umbringen wollen.

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