Nachbarin konnte ein Alibi vorweisen Freispruch im Gasgrill-Prozess von Düsseldorf

Düsseldorf · Verbrennungen an Armen, Beinen und Füßen. Das waren die Folgen für eine Familienvater, weil jemand vom Balkon über ihm Wasser auf seinen Gasgrill gekippt hatte. Die angeklagte Nachbarin ist nun aufgrund eines Alibis zur Tatzeit vom zuständigen Düsseldorfer Amtsgericht frei gesprochen worden.

Eine 52-jährige Düsseldorferin ist vom Vorwurf freigesprochen worden, ihren Nachbarn grob fahrlässig verbrüht zu haben. Laut Anklage hatte sie eine Ladung Wasser auf den Gasgrill der unter ihr wohnenden Familie gegossen, weil sie sich über die Grillgerüche geärgert hatte. Durch die starke Hitze war das auf den Grill geschüttete Wasser explosionsartig verdampft: Der Mann erlitt dadurch Verbrennungen an Armen, Beinen und Füßen.

Die 52-Jährige konnte aber im Prozess eine Bekannte als Alibi-Zeugin präsentieren: Sie sei zur Tatzeit mit ihr auf dem Golfplatz gewesen, gab diese zu Protokoll. Zwar hatte die Amtsrichterin keinen Zweifel, dass das Wasser nur vom Balkon der allein lebenden Angeklagten auf den Grill gekippt worden sein könne. Dennoch blieben aufgrund des Alibis zu viele Zweifel an der Täterschaft der Frau.

Die Staatsanwaltschaft hatte acht Monate Haft auf Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung gefordert.

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