Nach US-Aufenthalt Gericht bestätigt Quarantäne-Pflicht für Kölner Ehepaar

Köln · Ein Kölner Ehepaar muss nach seiner Einreise aus den USA für zwei Wochen in Quarantäne. Das geht aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln hervor. Das Ehepaar sah sich in seinen Freiheitsrechten eingeschränkt und hatte einen Eilantrag gestellt.

 Symbolfoto.

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Wer aus den USA nach Deutschland einreist und sich etwa in Florida und New Jersey aufgehalten hat, muss nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln in eine 14-tägige häusliche Quarantäne. Die Quarantänepflicht für Einreisende aus den besonders von der Corona-Pandemie betroffenen Bundesstaaten Florida und New Jersey sei durch das Infektionsschutzgesetz gedeckt, teilte das Gericht am Dienstag mit. Das Infektionsgeschehen in diesen US-Bundesstaaten sei im Vergleich zu Nordrhein-Westfalen in den vergangenen sieben Tagen erheblich ausgeprägter. (AZ.: 7 L/957/20)

Im konkreten Fall möchte ein Kölner Ehepaar im Laufe der Woche von seinem Winterwohnsitz in Miami Beach in Florida auf dem Luftweg über Newark in New Jersey nach Deutschland einreisen. Durch die Quarantänepflicht sehen sie sich laut Gericht in ihren Freiheitsrechten eingeschränkt und haben einen Eilantrag dagegen gestellt, nachdem die Stadt Köln eine Befreiung von der Quarantänepflicht abgelehnt habe. Das Ehepaar habe die Wohnung in Miami nach eigenen Angaben wegen der Ausgangsbeschränkungen nur selten verlassen.

„Eine Befreiung kann nach der maßgeblichen Norm der Corona-Einreise-Verordnung in begründeten und unter dem Gesichtspunkt des Infektionsschutzes vertretbaren Einzelfällen erteilt werden“, erklärte das Verwaltungsgericht. Ein solcher Einzelfall liege nicht vor. Die Situation des Ehepaars unterscheide sich nicht von der anderer Reisender, die sich länger in den betroffenen Gebieten in den USA aufgehalten hätten. Ein von den Antragsstellern vorgeschlagener einmaliger Corona-Test vor der Abreise aus den USA schließe eine vorherige Infektion nicht zuverlässig aus und treffe keine Aussage zu einer möglichen Ansteckung während der Reise. Gegen den Beschluss können die Beteiligten Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster einlegen.

(epd)
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