Hogesa-Demo in Köln Gericht erlaubt Kundgebung

Köln · Vor einem Jahr lief eine Demonstration von Hooligans und Rechtsextremen in Köln aus dem Ruder. Eine Nachfolgeaktion am Sonntag wollte die Polizei verbieten - doch vor Gericht kommt sie damit nicht durch.

Eine von der Polizei verbotene Demonstration von Hooligans und Rechtsextremen in Köln darf mit Einschränkungen stattfinden. Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster am Mittwoch und bestätigte damit eine Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts. Demnach dürfen die Teilnehmer an diesem Sonntag zwar nicht wie geplant durch die Innenstadt ziehen, aber eine Kundgebung an einem festen Ort abhalten. Vor einem Jahr hatten sich Anhänger der Gruppe "Hooligans gegen Salafisten" (Hogesa) in Köln Straßenschlachten mit der Polizei geliefert. Rund 50 Beamte wurden verletzt.

Die OVG-Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass es nach den Ausschreitungen in Köln stationäre Kundgebungen der "Hogesa" in Hannover und Essen gegeben habe, die weitgehend friedlich verlaufen seien. Die Gewalteskalation in Köln sei während des Aufzugs aufgetreten. Eine ortsgebundene Kundgebung dagegen habe einen wesentlich anderen Gefährdungscharakter und könne von Veranstalter und Polizei besser kontrolliert werden. Der OVG-Beschluss ist nicht anfechtbar.

Die Kölner Polizei hatte die Demonstration verboten, weil sie bei einer Neuauflage ähnliche Krawalle wie im vergangenen Jahr befürchtet. Denn der Veranstalter habe die Versammlung als "Hommage" an 2014 bezeichnet. Als das Verwaltungsgericht dieses Verbot teilweise wieder aufhob, legte Polizeipräsident Wolfgang Albers dagegen Beschwerde beim OVG ein - vergeblich. "Wir müssen die Entscheidung des Gerichts akzeptieren und werden mit dem Anmelder unsere Auflagen und den Veranstaltungsort abstimmen", sagte ein Polizeisprecher. Neben den Hooligans habe der Kölner Pegida-Ableger Kögida ebenfalls für Sonntag eine Versammlung angemeldet.

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