Klage wegen ausgefallenen Konzerts Prozess um Heino-Konzert vor dem Bonner Landgericht

BONN/BAD MÜNSTEREIFEL · Heino steht seit Montag vor dem Bonner Landgericht. Die Firma seines Ex-Managers hatte den Volksmusikstar verklagt, da dieser ein Konzert nicht durchführen wollte. Eigentlich wurde die Klage schon wieder zurückgezogen, doch das akzeptierte Heino nicht.

 Heino mit seinem Anwalt Ralf Bohl im Gerichtssaal in Bonn.

Heino mit seinem Anwalt Ralf Bohl im Gerichtssaal in Bonn.

Foto: Leif Kubik

Im vergangenen August hatte sich Heino von seinem langjährigen Manager Jan Mewes getrennt. Vor dem Bonner Landgericht traf sich der Sänger nun am Montag in einem Zivilverfahren mit den Anwälten einer Firma seines Ex-Geschäftspartners. Weil er sich nach dessen Meinung verpflichtet hatte, im Mai dieses Jahres auf dem Rittergut Ilkendorf im sächsischen Kreis Meißen ein Konzert zu geben, hatte die Firma um Mewes den Volksmusikstar vor der 17. Zivilkammer verklagt, dieses Konzert auch durchzuführen.

Rund 90 Minuten hätte die Veranstaltung auf dem historischen Gut dauern sollen; mit seiner Band hätte der mittlerweile 81-jährige gelernte Konditor aus Bad Münstereifel Songs aus seinen Alben „Mit freundlichen Grüßen“ und „Schwarz blüht der Enzian“ zum Besten geben sollen. Jedenfalls nach Ansicht der Firmen-Anwälte des geschassten Managers. Die beriefen sich vor Gericht nämlich darauf, dass Heino die telefonisch ausgesprochene Kündigung einige Tage später bei einem gemeinsamen Abendessen im Zuhause des Sänger wieder zurückgenommen haben soll. Daraufhin habe der dann das neue Engagement für den Münstereifeler vereinbart.

Ehefrau Hannelore als Zeugin vor Gericht

Weil auch Ehefrau Hannelore bei dem Essen anwesend war, sollte sie als Zeugin aussagen. Das tat sie dann auch bereitwillig; nur konnte sie die Behauptung des früheren Konzertmanagers nicht belegen: „Heino hat ihm gekündigt und zu dieser Kündigung stand er auch“, erinnerte sich die Ehefrau des Künstlers im Zeugenstand.

Stattfinden hätte das Konzert ohnehin nicht können, der Termin lag mitten in der Zeit des Corona-Shutdowns. So hatte der Kläger auch seine Klage bereits wieder zurückgenommen. Das wollte der Beklagte aber nicht einfach so hinnehmen, eine Zustimmung hätte aus seiner Sicht nämlich möglicherweise Auswirkungen auf weitere Verfahren. In dem Streit mit seinem früheren Manager geht es nämlich um mehr: Weil Heino Mewes eine gewünschte Abfindung nach Vertragskündigung nicht zahlen mochte, soll dieser angeblich bereits vereinnahmte Gagen einbehalten haben. Um wie viel Geld es dabei geht, soll im August ein Zivilverfahren in Hamburg klären. Diesmal allerdings mit vertauschten Rollen, in der Hansestadt hat Heino seinen früheren Manager verklagt, wie sein Anwalt auf Nachfrage bestätigte.

Ende nach 16 Jahren Zusammenarbeit

Knapp 16 Jahre bildeten Heino und Mewes ein durchaus erfolgreiches Gespann: So entstand auch das Cover-Album "Mit freundlichen Grüßen" während dieser Zusammenarbeit. Im Jahr 2013 erfand sich der Volksmusikbarde musikalisch neu, das Album landete damals auf Platz eins der Charts. Zu den Gründen der Trennung gab der Musiker vor Gericht an, dass sein früherer Manager zum einen nicht mehr so präsent gewesen sei, wie er das zuvor gewohnt war. Offenbar fühlte er sich aber auch zu manchem gedrängt: „Ich habe gekündigt, weil ich mit 80 Jahren selber entscheiden will, was ich mit meiner Zukunft anfangen will“, sagte er während der Verhandlung. Seit letztem Sommer wird Heino nun von dem Wiener Konzertmanager Helmut Werner vertreten, der den Musiker auch zu der Bonner Verhandlung begleitete. Ihr Urteil hat die Bonner Richterin für Ende August avisiert.

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