Prozesse vor Schnellgericht Hier werden Kriminelle in Köln nach Karneval angeklagt

Köln · Diebstahl, Suff und Onanie: Beim Schnellgericht am Aschermittwoch stehen Angeklagte vor Gericht, die an Karneval straffällig geworden sind.

 Der Karneval hat auch seine Schattenseiten.

Der Karneval hat auch seine Schattenseiten.

Foto: dpa

Aschermittwoch im Kölner Amtsgericht. Ein Justizbeamter bringt einen Angeklagten in Saal 10. Der Mann wirkt verunsichert und nimmt Platz. Einen Anwalt hat der 27-Jährige nicht, also fragt er die Dolmetscherin neben sich: "Was ist besser?", als Richterin Katrin Arnold von ihm wissen will, ob er sich zum Tatvorwurf äußern möchte. Die Richterin erklärt ihm, dass die Frau neben ihm ausschließlich die Aufgabe hat, das Gesagte ins Rumänische zu übersetzen.

André K. (Name geändert) ist bislang nicht straffällig geworden, er sitzt zum ersten Mal auf der Anklagebank. K. hat ein paar Kopfhörer im Supermarkt gestohlen, am Karnevalsfreitag. Den Rest des Karnevals hat er in der Justizvollzugsanstalt Köln verbracht und sagt nun: "Die Tage im Gefängnis waren der Horror für mich." Es tue ihm leid, er sei betrunken gewesen. Das Urteil: 100 Euro Geldstrafe.

Dass ein Täter so schnell nach der Tat vor Gericht landet, ermöglicht das "beschleunigte Verfahren" oder kurz: Schnellgericht. "Die Strafe folgt auf dem Fuß", sagt Wolfgang Schorn, Sprecher des Kölner Amtsgerichts. Voraussetzung ist, dass der Fall und die Beweislage klar sind, etwa weil der Täter geständig ist und keine aufwendigen Ermittlungen notwendig sind. "Das Schnellgericht wird oft durchgeführt, wenn es um Personen geht, die für die Justiz schwer zu erreichen sind, etwa weil sie keinen festen Wohnsitz haben", sagt Schorn. Im 20-Minuten-Takt werden dann häufig Ladendiebstähle oder Betrugsdelikte verhandelt und abgeurteilt. Es sind immer Fälle, in denen nur Geldstrafen oder Haftstrafen unter einem Jahr zu erwarten sind.

Am Aschermittwoch muss sich ein Mann wegen Exhibitionismus verantworten. Der 34-Jährige hat an Weiberfastnacht vor einer Kneipe in der Kölner Altstadt onaniert. "Er ist mir gleich aufgefallen, weil er kein Kostüm an hatte", sagt eine 44 Jahre alte Zeugin. "Er hat seinen Penis rausgeholt und sich gegen mich fallen lassen", sagt sie im Zeugenstand. Sie habe ihn weggeschubst, "da ging er zu anderen Mädels, die hatten alle Röcke an und waren auch nicht mehr so nüchtern wie ich." Sie alarmierte die Polizei, die den Mann festnahm. Die Staatsanwältin beantragt eine fünfmonatige Haftstrafe und sagt zum Angeklagten: "Wir Frauen wollen in Ruhe Karneval feiern. Da hat niemand zu kommen und ungefragt seinen Penis in die Luft zu halten." Der Mann war erst kurz vor der Tat aus der Haft entlassen worden, weil er vor kleinen Mädchen onaniert hatte. Richterin Arnold folgt dem Antrag der Staatsanwaltschaft und schickt ihn erneut ins Gefängnis.

In Köln werden zweimal pro Woche Eilverfahren verhandelt - 750 bis 1000 Prozesse sind es im Jahr. Die Justiz erhofft sich, dass die Täter durch die "schnelle Abwicklung des Verfahrens beeindruckt und unangenehm überrascht sind", wie ein Sprecher des NRW-Justizministeriums sagt. "Und die Geschädigten wissen zu schätzen, dass die Strafjustiz auch bei Alltagskriminalität das Recht zügig durchsetzt."

Bei André K., der die Kopfhörer gestohlen hat, haben die paar Tage im Gefängnis auf jeden Fall Eindruck hinterlassen. Er habe dort nachgedacht, sagt der Arbeitslose, der keine Wohnung hat. "Ich möchte auf die Beine kommen und wie ein normaler Mensch leben."

In einem der sechs Fälle, die Richterin Arnold am Aschermittwoch verhandelt, ist eine 59-Jährige angeklagt, die Männer im Kölner Karneval angetanzt und bestohlen haben soll - sie gesteht und bekommt eine Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro.

Ziemlich aufgelöst wartet ein junges Mädchen am Mittag darauf, in den Zeugenstand gerufen zu werden. Doch der 23-Jährige, der der 17-Jährigen an Weiberfastnacht in einer Kölner Stadtbahn unter den Rock gefasst hat, gibt alles zu und sagt: "Tausend Mal Entschuldigung!" Die Richterin kann deshalb auf die Aussage der Jugendlichen verzichten. Wegen sexueller Belästigung muss der Mann 700 Euro bezahlen. Aber er ist nach dem Karneval im Knast sichtlich erleichtert, wieder frei zu sein und hüpft regelrecht davon.

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