Wegen Corona-Gefahr Herzkranker Häftling der JVA Euskirchen bekommt Auszeit

Euskirchen · Ein Strafgefangener der JVA Euskirchen musste die Zeit bis zu einer anstehenden Herz-OP nicht im Gefängnis verbringen. Die Ansteckungsgefahr mit Corona sei für den Gefangenen, der zur Hochrisikogruppe gehöre, zu groß, so eine Bonner Richterin.

 Der Eingang zur Justizvollzugsanstalt Euskirchen.

Der Eingang zur Justizvollzugsanstalt Euskirchen.

Foto: dpa/Sebastian Klemm

In der Justizvollzugsanstalt Euskirchen kam es in der Vergangenheit wiederholt zu Corona-Ausbrüchen. Je nach Lage wurde dann entweder die gesamte JVA unter Quarantäne gestellt oder auch nur einzelne Hafthäuser. Das erschien einem herzkranken Gefangenen im offenen Vollzug als zu risikoreich und so stellte der Mann im vergangenen Herbst einen Antrag auf Strafunterbrechung.

Mit dieser Maßnahme, die die wegen Betrugs verhängte Strafe von drei Jahren und drei Monaten um keinen Tag verkürzen würde, wollte der Mann sicherstellen, dass er nicht vor einer für April geplanten Herzoperation an Covid erkrankt. Auch wollte er so dafür Sorge tragen, dass die OP nicht in letzter Minute an einer angeordneten Quarantäne scheitern könnte. Das Risiko sei hoch, da zwar Langzeitausgänge gesperrt seien, der tägliche Gang zur Arbeit aber nicht. Vor dem Verlassen des Gefängnisses stünden zum Beispiel alle Häftlinge trotz langer Gänge jeden Morgen relativ dicht beieinander.

Die zuständige Staatsanwaltschaft in Aachen lehnte seinen Antrag allerdings im Dezember ab: Man wolle keine Strafunterbrechung gewähren, weil das zuständige Gesundheitsamt in der Lage sei, etwaige Risiken zu minimieren. Gegen diese Entscheidung legte der Mann dann das Rechtsmittel einer sofortigen Beschwerde ein und die Richterin einer Bonner Strafvollstreckungskammer bemängelte im März die Ermessensentscheidung der Aachener Staatsanwälte. Die Strafverfolgungsbehörde habe sich nicht hinreichend mit der besonderen Situation des Gefangenen auseinandergesetzt.

Zum einen habe bereits einmal die gesamte Anstalt unter Quarantäne gestanden, zum anderen habe auch eine Amtsärztin eindeutig bestätigt, dass der Gefangene aufgrund seines Alters und der Vorerkrankung zur Hochrisikogruppe gehöre. Auch müsse man berücksichtigen, dass die Maßnahmen der Anstaltsleitung den letzten Ausbruch ja auch nicht hätten verhindern können. Nach dem Hinweis der Bonner Richterin ging es dann ganz schnell: Dem Gefangenen wurde am 24. März Strafunterbrechung bis Ende Mai gewährt. Die OP soll er inzwischen gut überstanden haben.

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