Kölner Stadtarchiv Justiz will Beschuldigte benennen

Köln · Vor viereinhalb Jahren stürzte das Kölner Stadtarchiv ein, zwei Menschen starben. Erst nächstes Jahr können Taucher zur vermuteten Schadstelle in einer U-Bahn-Baugrube vordringen. Doch die Staatsanwälte wollen so lange nicht warten.

Die Kölner Staatsanwaltschaft will bis März nächsten Jahres konkrete Beschuldigte für den Einsturz des Stadtarchivs benennen. Damit werde dann auch die eigentlich nach fünf Jahren drohende Verjährung unterbrochen, sagte Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer am Dienstag der Nachrichtenagentur dpa. Das Stadtarchiv war am 3. März 2009 eingestürzt.

Die Staatsanwaltschaft habe schon ungeheure Datenmengen ausgewertet, sagte Bremer. Auf dieser Grundlage sei man zuversichtlich, in den nächsten Monaten Beschuldigte benennen zu können.

Dafür, dass sich die Ermittlungen so lange hinzögen, gebe es eine Reihe von Gründen, sagte Bremer. "Zunächst einmal hatte ja die Bergung der Archivalien Vorrang." Das sei sehr zeitaufwendig gewesen. Dann habe die Staatsanwaltschaft Daten gesichtet, "um den Gutachtern eine Tatsachengrundlage für ihre Arbeit zu bieten". Anschließend habe an der Einsturzstelle ein kompliziertes Beweissicherungsbauwerk errichtet werden müssen, das immer noch nicht fertig sei.

Mitte Februar 2014 soll die Beweissicherung vor Ort endlich beginnen. Taucher des Gerichtsgutachters müssten dabei unter Wasser operieren, um die vermutete Schadstelle zu untersuchen, sagte der technische Vorstand der Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB), Jörn Schwarze. Das könne sich bis Ende 2014 hinziehen.

Bei dem Einsturz waren zwei Menschen getötet worden, Dokumente von unschätzbarem Wert wurden beschädigt. Es gilt als sicher, dass der U-Bahn-Bau unterhalb des Archivgebäudes das Unglück verursacht hat. Woran es aber genau lag, ist bisher unklar.

Möglicherweise führte eine löchrige Wand in 20 bis 30 Metern Tiefe dazu, dass sich ein Druck aufbaute und schließlich große Mengen Wasser, Kies und Schlamm in die Baustelle einbrachen. Das könnte dem Archiv buchstäblich den Boden entzogen haben. Nur wenn die Ursache eindeutig bewiesen werden kann, können Schadensersatzsprüche durchgesetzt werden.

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