Missbrauchsfälle im Erzbistum Kardinal Woelki erzielt Teilerfolg gegen „Bild“-Berichte

Köln · Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki ist mit einer Klage gegen den Medienkonzern Axel Springer vor Gericht erfolgreich gewesen - mit einer zweiten scheiterte er. Das teilte eine Sprecherin des Landgerichts Köln am Mittwoch mit.

 Der Kölner Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki beim Pontifikalamt im Bonner Münster.

Der Kölner Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki beim Pontifikalamt im Bonner Münster.

Foto: Benjamin Westhoff

Woelki war juristisch gegen bestimmte Berichte der „Bild“-Zeitung zum Umgang mit Missbrauchsfällen im Kölner Erzbistum vorgegangen, weil er darin seine Persönlichkeitsrechte verletzt sah.

Unter anderem geht es um zwei Online-Berichte über einen Pfarrer, den Woelki zum stellvertretenden Düsseldorfer Stadtdechanten befördert hatte. Der Priester hatte Jahre zuvor mit einem 16 oder 17 Jahre alten Prostituierten Sex gehabt. Die Pressekammer untersagte laut Urteil unter anderem die Bezeichnung „Missbrauchs-Priester“, weil der Priester keine nach dem Strafgesetzbuch strafbare Tat begangen habe.

Woelki äußerte sich nach einer Mitteilung des Erzbistums „froh“ über diese Entscheidung des Gerichts. „Durch diese Falschberichterstattung fühlte ich mich in meinen Persönlichkeitsrechten, die auch einem Kardinal zustehen, so sehr verletzt, dass ich einfach dagegen vorgehen musste.“

In einem weiteren Fall dagegen wies die Kammer Woelkis Klage ab. Laut Urteil durfte „bild.de“ einen Artikel mit der Überschrift „Wegen Woelki-Skandal - Treten alle deutschen Bischöfe zurück?“ veröffentlichen. So sei die Bezeichnung „Woelki-Skandal“ eine zulässige Bewertung des Sachverhalts, dass in der katholischen Kirche - auch vom Papst - offen mitgeteilt worden sei, „dass Woelki in der Herangehensweise an die Frage der Aufarbeitung, vor allem auf der Ebene der Kommunikation, große Fehler gemacht“ habe, hieß es in der Mitteilung des Gerichts. Woelki will nach Angaben des Erzbistums in die nächste Instanz gehen.

Gegen die Urteile kann beim Oberlandesgericht Köln Berufung eingelegt werden. Entscheidungen in drei weiteren Verfahren stehen noch aus.

Das Erzbistum Köln befindet sich in einer schweren Krise, seit Woelki 2020 entschieden hatte, ein Gutachten zum Umgang von Bistumsverantwortlichen mit Missbrauchsvorwürfen nicht zu veröffentlichen. Nach einer Auszeit kehrte er im März ins Erzbistum zurück. Er hat dem Papst seinen Rücktritt angeboten, eine Entscheidung darüber steht noch aus.

(dpa)
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