Arbeitsgericht in Köln Kein Anspruch auf Marzipantorte zu Weihnachten

KÖLN · Betriebsrentner eines Kölner Lebensmittelherstellers haben laut Gericht keinen Anspruch darauf, von ihrem früheren Arbeitgeber jedes Jahr zu Weihnachten eine Marzipantorte und 105 Euro zu bekommen.

Das Arbeitsgericht Köln wies mit einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil eine Klage mehrerer Rentner zurück, die wie in den Vorjahren diese Leistungen von ihrem ehemaligen Arbeitsgeber verlangten. Die Kläger machten geltend, dass alle Betriebsrentner in den vergangenen Jahren die Torte und das Weihnachtsgeld erhalten hätten und damit eine „betriebliche Übung entstanden sei, die einen Anspruch auch für die Zukunft begründe“.

Das Arbeitsgericht widersprach jedoch. Eine betriebliche Übung sei zum einen deshalb nicht entstanden, weil nicht alle Betriebsrentner in der Vergangenheit das Weihnachtsgeld und die Torte erhalten hätten, erklärten die Richter. Zum anderen habe der Arbeitgeber mit den jeweils gleichzeitig übermittelten Weihnachtsschreiben deutlich gemacht, dass die Leistungen immer nur für das aktuelle Jahr gewährt werden. Die Rentner hätten deshalb nicht davon ausgehen dürfen, auch in den Folgejahren in den Genuss einer Marzipantorte und des Weihnachtsgeldes zu kommen.

Das Urteil vom 24. November ist rechtskräftig, da die Berufung nicht zugelassen wurde (AZ: 11 Ca 3589/16). (epd)

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