Gericht weist Klage ab Kein Schmerzensgeld nach Schüssen bei SEK-Einsatz in Köln

Köln · Der Gemüsehändler Karim P. ist vor sechs Jahren bei einem SEK-Einsatz auf dem Kölner Großmarkt schwer verletzt worden. Dessen Klage gegen das Land NRW ist nun abgewiesen worden.

Das Landgericht Köln hat die Klage eines bei einem Polizeieinsatz schwer verletzten Mannes gegen das Land NRW abgewiesen. Das teilte das Gericht am Dienstag mit, nachdem der 57-Jährige mindestens 400 000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz von Nordrhein-Westfalen verlangt hatte. Der Kläger war beim Einsatz eines Spezialeinsatzkommandos (SEK) der Polizei im Juni 2011 am Kölner Großmarkt durch Schüsse im Gesicht, am Arm, Unterschenkel und der linken Hand schwer verletzt worden.

Bei dem Einsatz sollte der Mann festgenommen werden. Infolge der Schussverletzungen ist der Kaufmann dauerhaft beeinträchtigt, wie er vor Gericht geschildert hatte. In einem gegen ihn zuvor im Zusammenhang mit dem Einsatz geführten Strafverfahren wegen versuchten Totschlags an einem SEK-Beamten war der 57-Jährige im Sommer 2017 freigesprochen worden. Das Gericht verurteilte ihn allerdings wegen unerlaubten Waffenbesitzes sowie Bedrohung einer Mitarbeiterin zu einem Jahr Gefängnis auf Bewährung.

In dem nun entschiedenen Zivilverfahren hatte der Kläger geltend gemacht, der Polizeieinsatz sei rechtswidrig gewesen. Das Gericht stellte dagegen fest, dass die zu den Verletzungen führenden Schüsse gerechtfertigt gewesen seien. Der Kläger habe bei seiner Flucht vor den Beamten einen Schuss aus seinem Fahrzeug abgegeben. Zur Abwehr einer Gefahr für ihr eigenes Leben seien die SEK-Beamten berechtigt gewesen, den 57-Jährigen angriffsunfähig zu machen.

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