Landgericht Düsseldorf weist Klage ab Wirt erhält keine Entschädigung, weil Corona neu ist

Düsseldorf · Ein Neusser Gastwirt bekommt keine Corona-Entschädigungszahlungen von seiner Versicherung. Das hat am Dienstag das Düsseldorfer Landgericht entschieden - aus einem bestimmten Grund.

 Das Landgericht hat die Klage eines Gastwirts auf Entschädigungszahlungen abgewiesen (Symbolbild).

Das Landgericht hat die Klage eines Gastwirts auf Entschädigungszahlungen abgewiesen (Symbolbild).

Foto: Marcel Kusch

Ein Neusser Gastwirt hat keinen Anspruch auf Entschädigungszahlungen seiner Versicherung, die Umsatz-Ausfälle wegen der Corona-Krise kompensieren sollte. Das hat am Dienstag das Düsseldorfer Landgericht entschieden und die entsprechende Klage des Gastwirts abgewiesen.

Der Betreiber eines griechischen Restaurants in Neuss hatte eine Betriebsschließungsversicherung abgeschlossen und ab dem 23. März für 30 Tage Zwangsschließung im ersten Lockdown 24.000 Euro Verdienstausfall gefordert. Zu Unrecht, urteilte der Richter. Die Versicherung könne nur für die mit Verweis auf das damalige Infektionsschutzgesetz aufgeführten Erreger und Krankheiten einstehen, erläuterte das Gericht. Der Versicherer hafte nicht für Schäden, die durch das Auftreten von Krankheiten und Erregern entstünden, die in dem Infektionsschutzgesetz aus dem Jahr 2000 noch nicht erwähnt worden seien. Die Krankheit Covid-19 habe es damals noch nicht gegeben. Also bestehe in seinem Fall kein Anspruch auf Entschädigung.

(dpa/epd)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort