Streit am Kölner Gericht Eltern geben Adoptivkind nach wenigen Wochen wieder ab

Köln · Ein Paar wollte ein Kind aus Thailand adoptieren, gab es aber nach wenigen Wochen wieder beim Jugendamt ab. Vor dem Kölner Oberlandesgericht klagte das Paar nun darauf, nicht mehr für die Lebenshaltung des Mädchens aufkommen zu müssen.

 Vor Gericht ging es um die Lebenshaltung eines Adoptivkindes. (Symbolfoto)

Vor Gericht ging es um die Lebenshaltung eines Adoptivkindes. (Symbolfoto)

Foto: Andreas Gebert

Ein tragisches Schicksal, kaum in Paragrafen zu erfassen: Das Oberlandesgericht Köln hat die Klage eines Paares abgewiesen, dass ein Adoptivkind aus Thailand nach Deutschland geholt und nach wenigen Wochen wieder beim Jugendamt abgegeben hat. Die klagenden Adoptiveltern wollten nicht mehr für die Lebenshaltung des Mädchens aufkommen, nachdem sie die Pflegezeit für beendet erklärt hatten. Es geht für sechs Jahre um rund 219.000 Euro.

Das Oberlandesgericht (OLG) bestätigte damit eine Entscheidung des Landgerichts Köln. Dort hatte das Paar auf Freistellung von den Kosten durch den Landschaftsverband Rheinland sowie die Stadt Dormagen geklagt. Das Urteil fiel bereits im Juli und wurde nun veröffentlicht. Mehrere Medien hatten zuvor berichtet.

Das Paar hatte das Mädchen laut Gericht nach Vermittlung des beim Landschaftsverband angesiedelten Landesjugendamtes in einem thailändischen Kinderheim kennengelernt. Trotz anfänglicher Bedenken wegen Verhaltensauffälligkeiten wie Schreien und Beißen hatte das Paar das Kind dennoch mit nach Deutschland genommen. Gut einen Monat nach der Rückkehr hätten die überforderten Adoptiveltern dann entschieden, die Pflegezeit zu beenden.

Die Behörden pochten allerdings auf eine Kostenübernahmepflicht und wollten von den Eltern, dass sie weiter für die Unterbringung des Kindes in Deutschland aufkommen. 100 Euro pro Tag, die im Höchstfall für sechs Jahre gezahlt werden müssten. So kämen die Lebenshaltungskosten von rund 219 000 Euro zusammen, gegen die das Paar klagte.

Das OLG ließ keine Revision zu. Dagegen hat das Paar nach Gerichtsangaben Beschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt.

(dpa)
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