Nach Tod von Mutter und Säugling Geschlossene Apotheken dürfen weiter Pflegeheime beliefern

Köln · Nach dem Tod einer jungen Mutter und ihres Babys durch eine vergiftete Glukose-Arznei wurden in Köln drei Apotheken geschlossen. Wie jetzt bekannt wurde, dürfen diese aber weiterhin Pflegeheime beliefern.

Die Heilig-Geist Apotheke in Köln-Longerich. Nach zwei Todesfällen durch eine vergiftete Arznei haben die Behörden die sofortige Schließung von drei Apotheken in Köln angeordnet.

Die Heilig-Geist Apotheke in Köln-Longerich. Nach zwei Todesfällen durch eine vergiftete Arznei haben die Behörden die sofortige Schließung von drei Apotheken in Köln angeordnet.

Foto: dpa/Marcel Kusch

Die drei Kölner Apotheken, die nach dem Tod einer jungen Mutter und ihres Babys durch eine vergiftete Glukose-Arznei vorsorglich geschlossen wurden, dürfen weiterhin Pflegeheime beliefern. Die Medikamente würden jedoch von einem externen Unternehmen geliefert und in den Apotheken nur umverpackt, erklärte das Gesundheitsministerium auf Nachfrage. Außerdem gebe es im aktuellen Fall strenge Kontrollen durch ein Vier-Augen-Prinzip, Dokumentationspflichten und Stichproben der Behörden.

Grund dafür, dass die eigentlich geschlossenen Apotheken diese Aufgabe weiter ausführen dürfen, sind sogenannte Versorgungsverträge, die Apotheken mit Pflegeheimen abschließen. Diese sind nicht einfach auf andere Apotheken übertragbar, da sensible Patientendaten weitergegeben werden müssten - und dafür bräuchte es die Zustimmung jedes einzelnen Betroffenen.

Die eingesetzte Mordkommission ist damit beschäftigt, Zeugen zu vernehmen und Beweismittel zu untersuchen. Am Wochenende war weiterhin unklar, ob es sich bei der vergifteten Arznei aus einer Kölner Apotheke um ein tragisches Versehen oder um Vorsatz handelte. Die 28-Jährige und ihr Säugling starben vor rund eineinhalb Wochen, einige Tage später informierten die Behörden die Öffentlichkeit und schlossen vorsorglich drei Apotheken des Verbundes.

(dpa)
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