Nach Tod durch vergiftete Glukose Kölner Apothekenbetreiber klagt auf Wiedereröffnung

Köln · Nach dem Tod einer Mutter und ihres Säuglings durch vergiftete Glukose aus einer Apotheke in Köln, klagt nun deren Betreiber. Er will erreichen, dass seine insgesamt drei Apotheken wieder öffnen dürfen.

Die Heilig-Geist-Apotheke in Köln.

Die Heilig-Geist-Apotheke in Köln.

Foto: dpa/Marcel Kusch

Nach den Todesfällen durch vergiftete Glukose aus einer Kölner Apotheke klagt der Betreiber auf Wiedereröffnung. Er habe eine einstweilige Verfügung gegen die Stadt beantragt, sagte am Mittwoch eine Sprecherin des Kölner Verwaltungsgerichts. Es gehe um drei Apotheken. „Er möchte erreichen, dass er sie wieder öffnen darf“, sagte die Sprecherin. Das Gericht werde frühestens nächste Woche darüber entscheiden.

Die Stadt hatte auf Anweisung des Landes und des Regierungspräsidiums alle drei Apotheken, die der Mann in Köln betreibt, vorübergehend geschlossen. Das NRW-Gesundheitsministerium hatte die Maßnahme am vergangenen Donnerstag damit begründet, dass jegliches Restrisiko für Patienten ausgeschlossen werden soll. Da die Staatsanwaltschaft in dem Fall keine Ermittlungsrichtung ausgeschlossen habe und damit unklar sei, ob möglicherweise kriminelle Energie dahinter gestanden haben könnte, müsse es um weitestgehenden Patientenschutz gehen.

Eine schwangere Frau und ihr notgeborener Säugling waren vor knapp zwei Wochen an Organversagen gestorben, nachdem die 28-Jährige eine Glukose-Mischung aus einer der Apotheken zu sich genommen hatte. Erst einige Tage später wurde die Öffentlichkeit informiert und der betroffenen Apotheke zunächst untersagt, weiter Medikamente abzufüllen oder selbst zu mischen. Weitere drei Tage später ordneten Land und Bezirksregierung die Schließung der Apotheke sowie der beiden anderen Apotheken des Betreibers durch die Stadt Köln an.

(dpa)
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