Verbindung zu islamischer Terrorgruppe Kölner „Cyber-Dschihadist“ zu fünf Jahren Haft verurteilt

Düsseldorf · Ein 39-jähriger Kölner ist vom Oberlandesgericht Düsseldorf zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Der Mann hatte eine islamische Terrorgruppe unterstützt.

 Der selbsternannte „Cyber-Dschihadist“ wurde vom Oberlandesgericht verurteilt. (Symbolbild)

Der selbsternannte „Cyber-Dschihadist“ wurde vom Oberlandesgericht verurteilt. (Symbolbild)

Foto: Roland Weihrauch

Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat fünf Jahre Haft gegen einen selbst ernannten „Cyber-Dschihadisten“ verhängt. Das Gericht sprach den 39-Jährigen am Freitag schuldig, die islamistischen Terrorgruppen Ahrar al-Scham und Islamischer Staat unterstützt zu haben.

Er habe die Gruppe Ahrar al-Scham in Syrien mit Nachtsichtgeräten, Waffen-Reinigungssets, Handschellen, Schwertern und Kampfmessern unterstützt. Der Behauptung der Verteidiger, es habe sich um rein humanitäre Unterstützung gehandelt, folgte das Gericht nicht.

Es hielt es auch für erwiesen, dass der Deutsch-Tunesier aus Köln in einem Ausbildungslager war. Seiner Frau habe er aus Syrien jedenfalls mitgeteilt, er müsse „Wache schieben“. Die Ermittler waren dem 39-Jährigen durch abgehörte Telefonate eines bereits verurteilten Islamisten auf die Schliche gekommen.

Der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) habe er zudem propagandistisch geholfen. Er habe im Internet Werbung für den IS betrieben und dann im Prozess versucht, seine ideologische Nähe herunterzuspielen. Tatsächlich habe er sich mit dem IS identifiziert.

Der 39-Jährige hatte sich auf Social-Media-Plattformen selbst als „Cyber-Dschihadist“ bezeichnet. Auf seinem Laptop war ein besonders abscheuliches IS-Schulungsvideo zum Töten von Menschen entdeckt worden, das sich an Muslime in Frankreich richtet.

Dafür wurden die Menschen vor laufender Kamera umgebracht, um zu demonstrieren, wie man Menschen die Kehle durch- und den Bauch aufschneidet, oder sie in die Luft sprengt. Die Gräuelvideos habe er möglicherweise für journalistische oder wissenschaftliche Zwecke gesammelt, hatten die Verteidiger behauptet, dies aber nicht weiter belegt.

Der 39-jährige Islamist war bereits 2013 wegen Beleidigung des hessischen CDU-Landtagsabgeordneten Ismail Tipi sowie übler Nachrede in Offenbach zu 3500 Euro Geldstrafe verurteilt worden.

Der Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft hatte fünfeinhalb Jahre Haft für den Deutsch-Tunesier aus Köln gefordert. Die Verteidiger hatten einen Freispruch beantragt und Vorwürfe gegen Staat und Justiz erhoben, gegen die sich das Gericht am Freitag verwahrte.

Dass sein Mandant rechtstreu sei, belege doch schon sein Angebot, dass Land gegen Zahlung von 200 000 Euro zu verlassen, hatte Anwalt Martin Heising argumentiert. Den bereits verurteilten Islamisten, der den Angeklagten in seinen Telefonaten belastet hatte, hatte Verteidiger Serkan Alkan „ein opportunistisches Schwein“ und einen „notorischen Lügner“ genannt.

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort