Gericht weist Haftbeschwerde ab Kölner Geiselnehmer bleibt in Haft

Köln · Das Landgericht Köln hat eine Haftbeschwerde des mutmaßlichen Geiselnehmers vom Kölner Hauptbahnhof abgewiesen. Er bleibt somit in Haft und wird nicht in einer Klinik untergebracht.

Mit der am Freitag veröffentlichten Entscheidung bestätigte das Gericht den Haftbefehl des Amtsgerichts Köln gegen den Syrer, der wegen des Tatvorwurfs des versuchten Mordes in mehreren Fällen, der gefährlichen Körperverletzung und Geiselnahme seit Mitte Oktober in Untersuchungshaft sitzt. Er soll einen Brandsatz in ein Schnellrestaurant am Kölner Hauptbahnhof geworfen und anschließend in einer Apotheke eine Geisel genommen haben. (AZ: 111 Qs 65/18)

Die 11. große Strafkammer des Landgerichts verwies darauf, dass gegen den Mann dringender Tatverdacht bestehe. Bei dem Beschuldigten bestehe trotz seines angeschlagenen Gesundheitszustands Fluchtgefahr. In der Untersuchungshaft sei eine ausreichende medizinische Versorgung des Mannes möglich, erklärten die Kölner Richter weiter. Andere Unterbringungsmöglichkeiten wie Rehabilitationskliniken seien weder ersichtlich, noch in der Beschwerdebegründung aufgezeigt worden, zumal der Beschuldigte nicht krankenversichert sei.

Dem anerkannten Flüchtling, der seit 2015 bereits mehrfach straffällig geworden war, wird vorgeworfen, am 15. Oktober mit Benzin und Gas ein Schnellrestaurant im Kölner Hauptbahnhof betreten und einen Brandsatz geworfen zu haben. Die mit Stahlkugeln präparierten Gaskartuschen explodierten nicht, ein 14-jähriges Mädchen wurde jedoch durch den Brandsatz schwer verletzt. Anschließend soll der Mann eine Geisel in der gegenüberliegenden Apotheke genommen haben. Ein Spezialeinsatzkommando der Polizei überwältigte den Syrer und verletzte ihn durch Schüsse schwer. Ein zunächst angenommener Terrorverdacht erhärtete sich im Zuge der Ermittlungen nicht.

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