Stadt auf Schmerzensgeld verklagt Kölnerin war in Bad Münstereifel auf Glatteis ausgerutscht

Bad Münstereifel · Eine Kölnerin bekommt rund 2000 Euro von der Stadt Bad Münstereifel, weil sie nach eigener Aussage auf dem Weg in die Stadt auf Glatteis ausgerutscht war und sich verletzt hatte. Die Stadt stimmte dem Vergleich nun nach Zögern zu.

 Wegen ihres Sturzes bekommt eine Kölnerin gut 2000 Euro von der Stadt Bad Münstereifel.

Wegen ihres Sturzes bekommt eine Kölnerin gut 2000 Euro von der Stadt Bad Münstereifel.

Foto: dpa

Plötzlich ging alles ganz schnell: Am Nikolausmorgen des Jahres 2019 war eine 57-jährige Kosmetikerin aus Köln auf dem Park-and-Ride-Parkplatz in Bad Münstereifel aus ihrem Wagen gestiegen. Doch bereits nach wenigen Schritten glitt sie aus und schlitterte nach eigenem Bekunden „wie durch einen Eiskanal“ rund 20 Meter talwärts Richtung Zentrum der Kurstadt. Offenbar hatte sie eine vereiste Fläche im Schattenwurf eines Baums nicht bemerkt.

Die Folgen des Ausrutschers waren durchaus langwierig; dem stationären Aufenthalt in einer Klinik samt Operation folgten mehrere Monate Krankengymnastik. Nach Abschluss der Rehabilitationsmaßnahmen verklagte die Frau die Stadt Bad Münstereifel vor dem Bonner Landgericht. Nun erhält sie im Rahmen eines Vergleichs gut 2000 Euro.

Klägerin wollte mehr als 10.000 Euro haben

Die Zahlung setzt sich aus 1500 Euro Schmerzensgeld und 582 Euro Verdienstausfall zusammen. Ursprünglich hatte die Klägerin allerdings mehr als 10.000 Euro geltend gemacht: Neben 4500 Euro Schmerzensgeld wollte sie weitere 5820 Euro für den Verdienstausfall in ihrem Kosmetikstudio. Der als Basis der Berechnung von ihr angeführte Vorjahresumsatz erschien dem Zivilrichter allerdings als zu intransparent präsentiert.

Auch hatte es keinerlei Zeugen gegeben, die den Unfall beobachtet hatten. Die Stadt Bad Münstereifel hatte sich zunächst dahingehend geäußert, dass die Klägerin möglicherweise auch eine Abkürzung über eine angrenzende Grünfläche genommen haben könnte. Außerdem habe es an dem fraglichen Tag in der Stadt keine allgemeine Glätte gegeben, sondern es seien nur einige Stellen vereist gewesen. Der Weg sei außerdem an dem Nikolausmorgen kontrolliert worden: Weil man aber keine Glätte habe feststellen können, sei auch nicht gestreut worden.

Eine Angabe, die der Vertreter der Stadt während des Gütetermins allerdings nicht bestätigen konnte: Er habe die Kontrollfahrt nicht selber vorgenommen und könne daher auch nichts dazu sagen, so der Verwaltungsfachwirt. Bei Glatteis bestehe aber immer eine Gefahrensituation, stellte der Richter klar und unterbreitete den Parteien schließlich den nun rechtskräftig gewordenen Vergleichsvorschlag, dem nach erstem Zögern nun auch die Kommune zugestimmt hat.

AZ: LG Bonn 1 O 165/20

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