Urteil in Köln Kopfschuss in Kneipe: Angeklagter zu langer Haft verurteilt

KÖLN · Es ist nach Mitternacht, die Kneipe ist fast schon geschlossen, als in einer Gaststätte in Köln-Mülheim drei Schüsse fallen. Abgefeuert hat sie ein 54-Jähriger - und er tötet einen Anderen. Nun steht das Urteil fest.

Nach einem tödlichen Kopfschuss in einer Kneipe hat das Kölner Landgericht den Schützen zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt. Man gehe von einem minderschweren Fall von Totschlag aus, sagte die Richterin am Freitag in Köln. Der Angeklagte habe ein Geständnis abgelegt, zudem sei vom Opfer zuvor eine Provokation ausgegangen. Trotzdem habe der Einsatz der Pistole in keinem Verhältnis zur Situation gestanden. „Das war nicht zu überleben“, sagte die Richterin. „Sie tragen die Verantwortung dafür.“

Insgesamt hatte der 54-Jährige innerhalb weniger Sekunden dreimal geschossen - zweimal in die Brust und schließlich in die Schläfe des Opfers. Dem Ganzen war ein Streit vorausgegangen. Beide Männer waren sich in der Nacht im September 2015 schon vorher andernorts begegnet. Das spätere Opfer soll dabei eine Bemerkung gemacht haben, die der Angeklagte als abfällig empfand. Wenig später traf man in der Kneipe aufeinander, auch Alkohol war im Spiel.

Der Streit eskalierte, als das spätere Opfer den 54-Jährigen am Arm packte und versuchte, ihn zur Tür zu schieben. Der Kontrahent des Angeklagten sei offenkundig „stinksauer“ gewesen, sagte die Richterin. Warum, wisse man nicht. Wenig später fielen die Schüsse. Der Mann starb noch am Tatort.

Das Opfer habe „völlig überflüssig“ provoziert, stellte das Gericht fest. Von einer Notwehrsituation, die zum Freispruch führen könnte, sei man aber „meilenweit“ entfernt. Darauf hatten die Verteidiger plädiert. Der Staatsanwalt hatte zehn Jahre Haft gefordert.

Eigentlich habe sich die Situation schon wieder etwas entspannt, als die Schüsse fielen, erklärte das Gericht. Schläge oder Tritte seien nicht belegbar gewesen. Zudem hätte der Angeklagte auch zuerst einen Warnschuss abgeben können. Es habe andere Möglichkeiten gegeben, sich zu wehren.

Die Pistole hatte sich der 54-Jährige nach Angaben seiner Anwälte besorgt, weil er sich aus dem Umfeld seiner Ex-Frau bedroht gefühlt habe. Nach der Tat warf er sie weg und verschwand in der Nacht. Einige Tage später stellte er sich der Polizei. (dpa)

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