Erreger in Rheinbach und Bornheim Kreis rät: Hunde gegen Staupe impfen

Rhein-Sieg-Kreis · Bei zwei Füchsen in Rheinbach und Bornheim ist das hochansteckende Staupe-Virus festgestellt worden. Veterinärmediziner des Kreises raten Hundehaltern, ihre Tiere gegen das Virus zu impfen.

Der für Hunde hoch ansteckende Staupe-Erreger ist bei zwei Füchsen in Bornheim und Rheinbach gefunden worden. Wie Rita Lorenz, Pressesprecherin des Rhein-Sieg-Kreises, auf GA-Anfrage sagte, sei der Erreger bei der routinemäßigen Untersuchung der beiden toten Wildtiere nachgewiesen worden.

Die Staupe ist nach Angaben der Veterinärmediziner des Kreises eine für den Haushund gefährliche Infektionskrankheit. Insbesondere Hunde, die regelmäßig in der freien Natur ausgeführt oder eingesetzt werden – wie Hüte- oder Jagdhunde –, können sich mit dem Erreger infizieren. Die Infektion mit dem Virus erfolgt durch die Luft und das Maul über die Schleimhäute der oberen Atem- und Verdauungswege. Sie führt in der Regel zum Tod des infizierten Tiers. Unter hiesigen Wildtieren (Fuchs, Dachs, Iltis, Marder, Wiesel, Waschbär, Wolf) hat sich die hoch ansteckende Infektionskrankheit deutschlandweit in den vergangenen Jahren stark ausgebreitet.

Ein möglicher Hinweis auf eine Infektion sind insbesondere Verhaltensauffälligkeiten wie beispielsweise der Verlust der Scheu vor dem Menschen. Viele erkrankte Tiere magern ab, zeigen Hautveränderungen oder Bewegungsstörungen. Verendete Wildtiere werden immer auf Erreger von Tollwut und Staupe überprüft, berichtete Lorenz.

Auf Spaziergänge im Wald müssten Hundebesitzer nach dem Bekanntwerden der beiden Staupe-Infektionen in Rheinbach und Bornheim allerdings nicht verzichten, sagte Lorenz weiter. Allerdings rät die Kreisverwaltung, ebenso wie die Bundestierärztekammer, allen Hundehaltern, den Impfschutz ihres Vierbeiners zu überprüfen und gegebenenfalls aufzufrischen. „Das ist aber keine Pflicht, nur ein Rat“, unterstrich Lorenz.

Außerdem bittet die Kreisverwaltung darum, dass Spaziergänger, Wanderer und Hundebesitzer alle verhaltensauffällige oder tot aufgefundene Füchse, Waschbären oder andere Wildtiere dem zuständigen Jagdpächter oder dem Veterinäramt melden sollen.

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