Verhandlung am Bonner Landgericht Euskirchener Altrocker drohte 65-Jährigen mit Samuraischwert

Bonn/Euskirchen · Ein 63 Jahre alter Euskirchener muss sich wegen gefährlicher Körperverletzung und Drogenhandels am Bonner Landgericht verantworten. Bei einem Streit soll er mit einem Samuraischwert auf einen 65-Jährigen losgegangen sein.

Mit einem Samuraischwert soll der Angeklagte in einem Streit gedroht haben.

Mit einem Samuraischwert soll der Angeklagte in einem Streit gedroht haben.

Foto: dpa

Vor der 2. Großen Strafkammer am Bonner Landgericht muss sich aktuell ein 63-jähriger Altrocker wegen gefährlicher Körperverletzung und Betäubungsmittelhandels mit Waffen verantworten. Dem Mann wird zur Last gelegt, am 9. Juni 2019 nach einem Streit mit einem Samuraischwert auf einen 65-Jährigen losgegangen zu sein. Bei einer darauffolgenden Hausdurchsuchung konnte die Polizei im September desselben Jahres eine größere Menge an Drogen sicherstellen.

Der Angeklagte wirkte vor Gericht nur wie ein Schatten seiner selbst: Der Mann mit der wallenden weißen Rockermähne ist zwischenzeitlich schwer erkrankt und wird nun bis zum nächsten Verhandlungstag einem Amtsarzt vorgestellt. Quasi als Entgegenkommen war er dafür nach vorausgegangener langer Ablehnung bereit, sich noch im Gerichtssaal eine DNA-Probe entnehmen zu lassen.

Der krankheitsbedingt späte Start des Verfahrens war nicht die einzige Komplikation; es holperte auch noch an weiteren Stellen: So ließ sich der Verteidiger eines mitangeklagten 65-Jährigen krankheitsbedingt entschuldigen.

Dessen Verfahren wegen Drogenhandels wurde daraufhin von dem Vorsitzenden Richter Wolfgang Schmitz-Justen kurzerhand abgetrennt. Da der Angeklagte aber schon einmal vor Ort war, wurde er direkt als Zeuge vernommen. Der Mann berief sich aber auf sein Aussageverweigerungsrecht.

Schnittwunde nach Schwertangriff

Bei der Schwertattacke im Juni 2019 ging es möglicherweise um die Eintreibung von Drogengeldern. Jedenfalls, so nimmt die Anklage an, soll der mutmaßliche Täter sein Opfer mittags in einer Bar getroffen haben. Man geriet offenbar schnell in Streit und der 63 Jahre alte Beklagte soll in der Folge sein Opfer mit einem Samuraischwert angegriffen haben. Der Attackierte konnte zwar ausweichen, erlitt aber dennoch eine Schnittwunde an der Hand.

Wegen dieses Vorfalls kam es dann am 18. September 2019 zu einer Hausdurchsuchung bei dem Angeklagten. In dessen Dachgeschosswohnung war zwischenzeitlich auch der nun zunächst mitangeklagte 65-Jährige eingezogen. Beide waren wohl seit vielen Jahren in der lokalen Rockerszene unterwegs. Sein Untermieter, der längere Zeit ein Motorradgeschäft geführt haben soll, fand vermutlich  wegen privater und geschäftlicher Probleme Unterschlupf bei seinem Bekannten.

Jedenfalls entdeckten die Ermittler hinter der videoüberwachten Eingangstür der Dachgeschosswohnung eine Axt und einen Schlagstock, mehrere Schwerter und Degen, drei Dolche, zehn Messer sowie eine größere Menge an Drogen: In Tupperdosen fanden sich 270 Ecstasy-Pillen und 22 Gramm Amphetamine sowie in einem Einmachglas 20 Gramm Marihuana. Im Kühlschrank fiel den Ermittlern außerdem noch eine Einkaufstasche mit sechs weiteren Einmachgläsern auf. Der Inhalt: rund dreieinhalb Kilo Amphetamine, deren überwiegender Teil dem Angeklagten zugerechnet wird.

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